Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (Sigeko) bei Ausbau-Arbeiten für den Offenen Ganztagsbetrieb an der Grundschule Tinsberg
Die Stadt Lüdenscheid beabsichtigt die Tinsberger Grundschule für die Nutzung als zweizügige Offene Ganztagsschule in zwei Bauabschnitten umzubauen. Die Fachingenieurleistungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination sollen durch ein entsprechendes Fachbüro erbracht werden. Es handelt sich hierbei um allgemein definierte Leistungen.
Die Bewertung erfolgt nach Preis, da es sich um Leistungen handelt, die auf gesetzlichen Vorgaben basieren. Der Mindestbietende erhält den Zuschlag.
Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrundder Bekanntmachung oder in den Vergabeunterla-gen erkennbar sind, sind spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rü-gen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevor-schriften innerhalb einer Frist von zehn Kalender-tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wol-len, bei der zuständigen Vergabekammer zu stel-len (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftragge-ber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekannt-machung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksam-keit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indemer die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichungeiner Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies auf-grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksam-keit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagennach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeberüber den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschlussgeltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB)
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolg am :
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Unterlagen werden im Rahmen gesetzlicher Vorgaben angefordert.
Hierzu zählen die Ausschlussgründe nach GWB und VGV mit der jeweils vorgebenen Rechtswirkung.
Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formular "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
Gesamtumsatz der letzten 3 vollen Jahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind
Erklärung über die Beschäftigtenzahl, aus der die Zahl von Beschäftigen und Führungskräften in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist
Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistungen im Auftragsfall tatsachlich erbringen sollen
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Fotokopie, - der Berufsgenossenschaft- des Finanzamtes - und des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen nach UVgO/VGVBewerbungsbedingungenUVgO/VGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen