Selbstfahrendes Kompakt-Kehrsaugfahrzeug der 4-m³-Klasse CPV-Code 34144431-8
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 40 Punkte. Der doppelte Wert des niedrigsten Angebotspreises erhält 0 Punkte. Zwischenwerte werden linear interpoliert. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
Im Leistungsverzeichnis sind einzelne Anforderungen als Bewertungskriterien (B) gekennzeichnet. Für jedes Kriterium isteine Maximalrohpunktzahl angegeben. Der Bieter erreicht je nach Ausprägung seines Angebots einen Teil oder die vollePunktzahl.
Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der erreichten Rohpunkte. Die Qualitätsbewertung wird wie folgt berechnet:
Qualitätspunkte = (erreichte Rohpunkte / 17) × 60
Die Einzelheiten der Bewertung ergeben sich aus der Anlage Wertungskriterien und Gewichtung
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt:
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Hierzu zählen die Ausschlussgründe nach GWB und VGV mit der jeweils vorgebenen Rechtswirkung.
Der Nachweis der Eignung wird zunächst im Wege der Eigenerklärung angefordert. Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zur Eignung gem. Formblatt (Formular 124)- alternativ Vorlage einer Enheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB (Formular 521 EU)- Eigenerklärung Russland Sanktionen (Formular 523 EU)- Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)- Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532 EU) und Verpflichtungserklärung Dritter (Formular 533 EU). Nachunternehmer haben die geforderten Eignungsnachweise auf Verlangen vorzulegen.
Erst auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe sind folgende Nachweise vorzulegen (eine Kopie reicht aus):
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
Auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe sind vorzulegen:
- Nachweis von 2 Referenzen gleichartiger Leistung in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formulats "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen