Neubepflanzung Jahnstraße und Piepersloh
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
Zentraler Vergabeservice
vergabeservice@luedenscheid.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLF71

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLF71/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Jahnstaße - Die Stadt Lüdenscheid hat im Jahr 2025 den Parkplatz in der Jahnstraße und ein Teilstück der Jahnstraße erneuert. Im Zuge der Bauarbeiten mussten dort einige Bäume und Pflanzen weichen. Diese sollen nun ersetzt werden. In der Jahnstraße muss zusätzlich bei Haus Nr. 10 ein Baumstubben entfernt werden. Die dazu- gehörige Baumscheibe soll vergrößert werden. Hierzu muss vorhandenes Pflaster aufgenommen werden.
Piepersloh - Im Bereich Piepersloh wurden die Straßen Westerfelder Weg, Bremecker Weg, Piepersloher Platz und Dulmecker Weg vollständig erneuert und umgestaltet. Im Zuge der Straßenbauarbeiten sind dort Baumbeete erstellt worden, die jetzt mit Bäumen
und entsprechender Unterpflanzung auszustatten sind.
Beide Standorte sollen bepflanzt werden und im Anschluss daran durch dieFertigstellungs- und Entwicklungspflege für 3 Jahre betreut werden

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Für die Bepflanzung: bis Ende April 2026
Für die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: bis Oktober 2029

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Erforderliche Nachweise zur Eignung, die mit dem Angebot vorzulegen sind:

- Eigenerklärung gem. beiliegenden Formblatt
- Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE
- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531
- Erklärung Bieter Unterauftrag/Eignungsleihe, Formular 532 und zusätzlich unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter, Formular 533.

2. Folgende Nachweise, die auf Verlangen nach der Angebotsabgabe vorzulegen sind

- Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR

- Gesamtumsatz der letzten drei vollen Jahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Nachweis von zwei Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren, wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

1.1 Allgemein

a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:

a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Leistungen (VOL-Bereich).

1.3 Bei Bauleistungen:

a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich),
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen (VOB-Be-reich),
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,

2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüden-scheid Abweichungen enthalten.

4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.

5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpac-kungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.

6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen.

7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten.

9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenstehen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

23.02.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

25.03.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

23.02.2026 10:00 Uhr

Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt an der

Bahnhofstr. 1
Raum 104
58507 Lüdenscheid

Da es sich hierbei um ein elektronische Angebotsabgabe handelt ist die Anwesenheit von Bietern bzw. deren Vertretern nicht zulässig.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird auf Grundlage der Regelungen des § 75a GO NRW durchgeführt.
Die VOB/A findet auf dieses Verfahren keine Anwendung.
Soweit sich in den Vergabeunterlagen noch Hinweise oder Verweise auf die VOB/A finden, sind diese als gegenstandslos
anzusehen und nicht zu berücksichtigen.
Einzelne Unterlagen (z. B. Eigenerklärungen) befinden sich derzeit noch in Überarbeitung, können jedoch weiterhin zur
Eignungsprüfung herangezogen werden. Maßgeblich ist ausschließlich der unter diesem Verfahren geltende Rechtsrahmen nach §
75a GO NRW.

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