Beschafftung eine Krankentransportwagens
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass die zu beschaffenden Fahrzeuge, sei es in der Bedienbarkeit sämtlicher Schaltanlagen, wie auch in der Anordnung der medizinischen Geräte imAusbau angepasst an die vorhandenen Fahrzeuge ausgebaut werden.Seitenwände, Schiebetüren und Heckflügeltüren sind im Bodenbereich mit Hohlraumversiegelung auszuspritzen. Hohlräume in Seitenwänden, Decke, Schieb- und Heckflügeltüren sind mit Kernmatten (50mm) zu dämmen. Die Kernmatten sollen mit Aluminiumwänden mit einer Stärke von mindestens 3mm abgedeckt werden. Wandverdeckungen sind in einem Stück zu fertigen und beidseitig mit Lack zu beschichten. Die Seitenwände sind zusätzlich vertikal zu verstärken, um einegrößtmögliche Fläche für anzubringende Medizinprodukte zu erhalten. Kabel und Leitungen sind verdeckt einzubauen.Aufgrund einer Anpassung an neue Ausstattungen von Medizinprodukten, wird die Feuerwehr Lüdenscheid Ihre Fahrzeugflotte auf größere Fahrzeuge umstellen, daher wird auf die Anordnungder Schalteranlagen und Anordnungen besonderen Wert gelegt.
Der wirtschaftlich günstigste Bieter erhält den Zuschlag
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter undBewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union (§ 135 GWB).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt an der
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen:
- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gem. Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie,
Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:- Eigenerklärung zur Eignung gemäß beigefügtem Formblatt - Alternativ Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB/ § 6e VOB/A EU, Formular 521- Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531- Erklärung Unterauftrag/Eignungsleihe (Formular 532) und Verpflichtungserklärung Dritter (Formular 533). Nachunternehmer haben die geforderten Eignungsnachweise auf Verlangen vorzulegen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung, in Kopie, - der Berufsgenossenschaft - des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist- Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Nachweis von fünf Referenzen gleichartiger Leistung in den letzten drei Jahren anhand des beigefügten Formulars Referenzen, wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss.
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen