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Ingenieurleistungen zum Ausbau des Memeler Weges in Lüdenscheid
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DE125806589
Zentraler Vergabeservice
vergabeservice@luedenscheid.de
Zuschlag erteilende Stelle
STL - Stadtreinigungs-, Transport- und Baubetrieb Lüdenscheid
Am Fuhrpark 14
58507
Lüdenscheid
Deutschland
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLND7

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLND7/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Vergabe von Ingenieurleistungen zum Ausbau des Memeler Weges in
Lüdenscheid nach dem Kommunalabgabegesetz des Landes NRW (KAG). Die Planungsphase ist abgeschlossen, der Tiefbau soll Ende 2026 ausgeschrieben und vergeben werden. Die vorliegende
Ausschreibung umfasst die Leistungen der Leistungsphasen 6 bis 9 gemäß HOAI 2021 §47, die örtliche Bauüberwachung, die Bauvermessung sowie weitere besondere Leistungen.

Haupterfüllungsort

Memeler Weg
58509
Lüdenscheid

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: sofort nach Auftragsvergabe
Ende: Mitte 2028/ 31.08.2028

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

- die Eigenerklärung zur Eignung
- Formular 531, 532, 533 (vgl. Hinweis)

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gemäß Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie

Unbedenklichkeitsbescheinigungen, in Kopie
- der Berufsgenossenschaft
- des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist
- Bescheinigung in Steuersachen

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages: 100.000 EUR (höchstens das Zweifache der Auftragssumme)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:

- Nachweis von 3 Referenzen gleichartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand des beigefügten Formulars "Referenzen", wobei die Abrechnungssumme pro Referenz mindestens 60 % der Angebotssumme betragen muss

- Angaben über Namen und berufliche Qualifikation der Personen, die die Leistung im Auftragsfall tatsächlich erbringen sollen

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

1.1 Allgemein

a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:

a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.

1.3 Bei Bauleistungen:

a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,

2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid Abweichungen enthalten.

4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.

5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpackungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.

6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen.

7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten.

9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenstehen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

01.07.2026 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

31.07.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bieter oder Bieterinnen sind verpflichtet, für den Empfang rechtserheblicher Erklärung die Kommunikationsfunktion auf der Vergabeplattform zu nutzen. Etwaige abweichende Erklärungen der Portalbetreiberin oder anderer Dritter sind unerheblich

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