Lieferung von einem Tanklöschfahrzeug (TLF 3000) nach DIN14043
s. Leistungsverzeichnis
Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält die maximale Punktzahl von 5 Punkten, das teuerste wertbare Angebot 1 Punkt. Die übrigen Angebote werden entsprechend ihres Preisabstands linearzwischen diesen beiden Werten bewertet.
Die technische Bewertung erfolgt anhand der in der Bewertungsmatrix festgelegten Einzelkriterien. Diese umfassen insbesondere Merkmale hinsichtlich Konstruktion, Funktionalität, Ergonomie, Bedienbarkeit, Sicherheit, Wartungsfreundlichkeit und Dauerhaftigkeit des Feuerwehrfahrzeugs.
Jedes Einzelkriterium besitzt eine maximale Punktzahl von 5 Punkten. Die Bewertung erfolgt anhand objektiv festgelegter Einzelmerkmale. Für jedes erfüllte Merkmal werden die in der Bewertungsmatrix festgelegten Teilpunkte vergeben. Die Summe der erreichten Teilpunkte ergibt die Punktzahl des jeweiligen Einzelkriteriums.
Soweit technische Eigenschaften oder Leistungsmerkmale nachzuweisen sind, erfolgt die Bewertung ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Angebotsunterlagen, Herstellerdatenblätter oder sonstiger geeigneter Nachweise. Nicht nachgewiesene Eigenschaften gelten als nicht erfüllt.
Die erreichten Punkte jedes Einzelkriteriums werden mit der jeweils festgelegten Gewichtung multipliziert. Die Summe aller gewichteten Einzelbewertungen ergibt die Gesamtpunktzahl für dietechnische Ausführung
Die Kommunikation findet über diese Vergabeplattform statt. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeberzu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzesgestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeberdie Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolg am :
Bahnhofstraße 158507 Lüdenscheid
Da es sich hierbei um eine elektronische Angebotsabgabe handelt, ist die Anwesenheit von Bietern und deren Vertretern nicht zulässig.
Die Nachforderung erfolgt schriftlich über die Vergabeplattform. Der Bieter ist verpflichtet, Nachrichten über die Vergabeplattform abzurufen; andere Auskünfte u.ä. aus dem Vergabehandbuch der Plattformbetreiberin finden keine Anwendung.
Nachweis von fünf Referenzen (TLF3000 nach DIN14043) gleichartiger Leistung in den letzten drei Jahren anhand des beigefügten Formulars Referenzen.Weitere Mindestanforderungen: Referenzen aus dem deutschsprachigen Raum, mindestens ein Referenzfahrzeug in den letzten zwei Jahren mit gleichwertiger Spezifikation.
Das Referenzfahrzeug muss insbesondere über die gewünschte Geländefähigkeit der Kategorie 3 und der KFZ-Gewichtsklasse M, der geforderten Wasserdurchfahrtsfähigkeit von 1200 mm und der Bodenfreiheit von min. 420 mm verfügen sowie mit einer hier geforderten hydraulischen Winde ausgestattet sein.Das Referenzfahrzeug muss ferner funktional, technisch und optisch in den wesentlichen Eigenschaften dem hier ausgeschriebenen Fahrzeug entsprechen.
Die Feuerwehr Lüdenscheid behält sich vor, sich die ausgelieferten Referenzfahrzeuge vorführen zu lassen oder zu besichtigen.
Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedstaaten genügt ein vergleichbarer Nachweis), in Kopie
Eintragung in die Handwerksrolle
Unbedenklichkeitsbescheinigung, in Kopie, - der Berufsgenossenschaft - des Sozialversicherungsträgers (Krankenkasse), bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist- Bescheinigung in Steuersachen
Nachweis einer gültigen Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:
1.1 Allgemein
a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers, b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung, c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.
1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:
a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Allgemeine Auftragsbedingungen nach VGVBewerbungsbedingungenVGV - Zusätzliche VertragsbedingungenDatenschutzerklärung gem. Art. 13 und 14 DSGVOTVgG- Besondere Vertragsbedingungen - Tariftreue, Mindestarbeitsbedingungen