Wartungsarbeiten am Montag, 22.06.2026 von ca.14:00 bis 15:00 Uhr
Sanierung von Brandschutzklappen am Geschwister-Scholl-Gymnasium in Lüdenscheid
VO: Sonstige Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Lüdenscheid
Rathausplatz 2
58507
Lüdenscheid
Deutschland
DE125806589
Zentraler Vergabeservice
vergabeservice@luedenscheid.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLNYC

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDDLNYC/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Das Gebäude des Geschwister-Scholl-Gymnasiums wurde in den 1960er Jahren errichtet. 1962/-63 wurde der Bau um eine Aula mit darüber liegender Turnhalle erweitert.
Die in die Jahre gekommene Aula soll nun im Rahmen des IHK Altstadt Projektes saniert werden.
In Zukunft soll die Aula nicht nur von der Schule, sondern auch von der Öffentlichkeit genutzt werden.
Die geplanten Umbaumaßnahmen umfassen im Wesentlichen eine elektrotechnische Sanierung, sowie die Umsetzung des Barrierefrei-Konzeptes und Sanierungen aufgrund des Brandschutzes.

Schadstoffsanierung / Lüftungstechnik:
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Arbeiten und Leistungen zur Sanierung von:
Brandschutzklappen in der Lüftungsanlage, sowie die Schadstoffsanierung im Bereich des Technikraumes

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Geschwister Scholl Gymnasium
Hochstr. 27
58509
Lüdenscheid

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Beginn: 27.07.2026
Ende: 04.09.2026

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Diese Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- die Eigenerklärung zur Eignung
- Formular 531, 532, 533 (vgl. Hinweis)

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen

- Berufs- oder Handelsregisterauszug (bei Mitgliedsstaaten ein vergleichbarer Nachweis durch Bescheinigung oder Erklärung über die Berufsausübung gemäß Anhang XI RL 2014/24/EU) in Kopie

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen

- Nachweis einer gültigen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR
- Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Die nachfolgenden Nachweise sind auf gesondertes Verlangen nach Angebotsabgabe vorzulegen

- Angaben zur Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens der letzten 3 Jahre
- Zulassung nach TRGS 519

Sonstige

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

1. Als Bestandteil des Vertrages und damit für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen/Bauleistungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde:

1.1 Allgemein

a) das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers,
b) die DIN-Vorschriften, Technischen- und Fachvorschriften für die jeweilige Leistung in der am Tag der Angebotseröffnung gültigen Fassung,
c) die Unfallverhütungsvorschriften und die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln,
d) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PR 30/53)
e) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag.

1.2 Bei Lieferungen oder Leistungen, die nicht Bauleistungen sind:

a) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) mit der Maßgabe, dass die Gewährleistungsfrist gemäß § 438 BGB zwei Jahre beträgt,
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Ausführung von Liefer- oder Dienstleistungen.

1.3 Bei Bauleistungen:

a) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B),
b) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
c) die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid für die Vergabe von Bauleistungen,
d) die Allgemeinen Technischen Vorschriften der VOB, Teil C,

2. Der Zuschlag wird durch die Stadt schriftlich erteilt. Mündliche Abreden oder Aufträge werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich. Der Bieter bleibt bis zum Zuschlag, der in der Regel nicht später als einen Monat nach Angebotseröffnung erfolgen soll, an sein Angebot gebunden.

3. Die vereinbarten Preise sind Festpreise, soweit nicht die Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Lüdenscheid Abweichungen enthalten.

4. Der Auftragnehmer hat sich von der Lage und Beschaffenheit der Stelle, an der die Leistung oder Bauleistung erbracht werden soll, vor der Angebotsabgabe eingehend Kenntnis zu verschaffen.

5. Lieferungen erfolgen frachtfrei Verwendungsstelle und auf Gefahr des Auftragnehmers, sofern nicht andere Abreden schriftlich getroffen wurden. Verpackungskosten werden nur ausnahmsweise nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erstattet. Unfrei gelieferte Sendungen werden nicht eingelöst und gehen an den Auftragnehmer zurück. Bei Lieferungen auf Abruf werden keine Lagerkosten erstattet. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen.

6. Rechnungen sind stets in doppelter Ausfertigung einzureichen; die zweite Ausfertigung ist als Zweitschrift deutlich zu kennzeichnen.

7. Zahlungen erfolgen ausschließlich bargeldlos innerhalb eines Monats nach Eingang der Rechnung, frühestens jedoch gerechnet vom Tage der Erfüllung der Leistung, sofern eine Abnahme vereinbart ist, nicht vor dem Tage der Abnahme. Die Bestimmungen der VOB über Abschlags- und Schlusszahlungen bleiben unberührt.

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, eine nach Prüfung der Schlussrechnung festgestellte Überzahlung unverzüglich der Stadt zu erstatten.

9. Bedingungen des Auftragnehmers finden nur Anwendung, wenn sie den Bedingungen der Stadt nicht entgegenstehen und durch diese ausdrücklich und schriftlich angenommen sind.

10. Alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen sind schriftlich abzugeben.

11. Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen oder der unter Ziff. 1.1 bis 1.3 aufgeführten Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.

12. Erfüllungsort ist Lüdenscheid; wenn Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, ist Gerichtsstand Lüdenscheid.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

22.06.2026 10:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Bindefrist des Angebots

21.07.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.06.2026 10:00 Uhr

Angebote sind ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz abzugeben. Die Eröffnung erfolgt an der

Bahnhofstr. 1
Raum 104
58507 Lüdenscheid

Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Eine Anwesenheit von Bietern oder deren Vertretern beim Öffnungsvorgang ist daher nicht vorgesehen.

Auf Grundlage des § 75a GO NRW werden Submissionsergebnisse nach Angebotsöffnung grundsätzlich nicht bekannt gegeben. Angaben zu Bieternamen, Anzahl der eingegangenen Angebote sowie Angebotspreisen unterliegen der Vertraulichkeit und werden nicht veröffentlicht.

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Bieter oder Bieterinnen sind verpflichtet, für den Empfang rechtserheblicher Erklärung die Kommunikationsfunktion auf der Vergabeplattform zu nutzen. Etwaige abweichende Erklärungen der Portalbetreiberin oder anderer Dritter sind unerheblich

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