Friedhofsunterhaltung für die Friedhöfe Telgte und Westbevern
Gegenstand der Ausschreibung sind die gärtnerischen Pflegearbeiten, die Außenanlage der Trauerhalle, die Unterhaltung und Pflege des Parkplatzes sowie das Bestattungswesen der Friedhöfe in Telgte (Los 1) und Westbevern (Los 2).
Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Der günstigste Preis der zuschlagsfähigen Angebote steht an Position 1. Die weiteren zuschlagsfähigen Angebote folgen mit aufsteigender Preishöhe auf den weiteren Positionen.
Vergabeplattform Vergabe-Westfalen unter www.vergabe-westfalen.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt Beckum, Weststraße 46, 59269 Beckum
Bieter(innen) oder ihre Bevollmächtigten sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Die Nachforderung von fehlenden Unterlagen bzw. Angaben richtet sich nach § 56 Absatz 2 VgV.
Es ist mindestens eine Referenz über in den letzten fünf Jahren ausgeführte, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen vorzulegen. Die Angaben haben mindestens Auskunft über den Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers, Art und Umfang der ausgeführten Leistungen, Ausführungszeitraum sowie den Auftragswert zu enthalten. Die Referenz ist zunächst als Eigenerklärung des Bieters vorzulegen.
Die Arbeiten Strauch- und Baumschnitt sowie die Baumkontrollen sind nur durch gelernte Fachkräfte auszuführen. Die Nachweise sind zunächst als Eigenerklärung vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor offizielle Nachweise nachzufordern.
Bei Verwendung von Maschinen mit Verbrennungsmotor, verpflichtet sich der Bietende im Falle einer Beauftragung mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf der Baustelle dem Auftraggeber Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel) für Baumaschinen gekennzeichnet sind, sind bei Verwendung der Maschine ein ausgefülltes techn. Datenblatt, ein Nachweis über die Einhaltung der Umweltstandards (z.B. Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Gutachten eines technischen Dienstes) mitzuführen. Bei nachgerüsteten Maschinen ist die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und der Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt mitzuführen. Bei Verwendung von Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Gegenstand der Ausschreibung sind die gärtnerischen Pflegearbeiten, die Außenanlage der Trauerhalle, die Unterhaltung und Pflege des Parkplatz sowie das Bestattungswesen des Friedhofes in Telgte.
Gegenstand der Ausschreibung sind die gärtnerischen Pflegearbeiten, die Außenanlage der Trauerhalle, die Unterhaltung und Pflege des Parkplatz sowie das Bestattungswesen des Friedhofes in Westbevern.