Für die Ausführung der Kanalbauarbeiten in offener Bauweise ist die Erfüllung der Anforderungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK2, nachzuweisen. Als Nachweis gilt das entsprechende RAL-Gütezeichen Kanalbau oder ein gleichwertiger Nachweis über die Erfüllung der maßgebenden personellen, technischen und organisatorischen Anforderungen.
Es sind auftragsbezogene Referenzen über vergleichbare, innerhalb der letzten fünf Jahre ausgeführte Kanalbaumaßnahmen vorzulegen. Die Referenzen müssen hinsichtlich Bauweise, Tiefenlage,
Rohrdimensionen, Verbau- und Wasserhaltungsmaßnahmen sowie Umfang und Komplexität mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sein und mindestens Angaben zum Auftraggeber, zum
Leistungszeitraum, zum Auftragsumfang sowie zu den ausgeführten wesentlichen Leistungen enthalten.