Die Stadt Bünde wird die arbeitsmedizinische Betreuung der Stadt Bünde und der Kommunalbetriebe Bünde -AöR- ausschreiben.
Auftragsgegenstand ist die Bestellung eines Betriebsarztes im Sinne des Gesetzes über Betriebsärzte (Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG) für zwei Jahre (mit Verlängerungsoption für 1 Jahr).
Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, die Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz sowie der DGUV Vorschrift 2 in den jeweils geltenden Fassungen wahrzunehmen und alle für die Stadt Bünde bzw. die Kommunalbetriebe Bünde - AöR anzuwendenden bzw. einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen (Gesetze, Verordnungen, DIN, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, usw.) und sich zukünftig ergebende Änderungen in den Rechtsgrundlagen zu beachten und umzusetzen.
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere die Wahrnehmung von Aufgaben der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2, Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, Organisation der notwendigen Schulungen, Impfungen und Untersuchungen einschl. Ermittlung der notwendigen Bedarfe und Terminüberwachung, sowie individuelle Leistungen der arbeitsmedizinischen Vorsorge (u.a. die Untersuchungen G20, G24, G25, G26.1, G26.2, G 26.3, G37, G41, G42, G42a, AMR 13.3, FeV).
Insgesamt sind unter Berücksichtigung der Gewichtung von Teilzeitkräften derzeit ca. 455 Beschäftigte zu betreuen.
Die Leistungserbringung hat nach Möglichkeit in den Räumen der Stadt Bünde bzw. der Kommunalbetriebe Bünde - AöR- stattzufinden, alternativ in Räumlichkeiten, die sich in einem Umkreis von max. 35 km vom Rathaus bzw. den Kommunalbetrieben Bünde -AöR- befinden.