Folgende Unterlagen sind der Bewerbung zum Nachweis der Eignung beizufügen:
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Mindestlohngesetz/ Arbeitnehmerentsendegesetz oder Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Eigenerklärungen, z.B. durch Verwendung der Formulare 521 und 522 VHB NRW)
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Eignung (Eigenerklärungen, z.B. durch Verwendung des Formulars 124 VHB Bund)
- sofern zutreffend: Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bewerber der Kapazitäten andere Unternehmen bedienen wird/ Eignungsleihe (Eigenerklärungen, z.B. durch Verwendung der Formulare 531, 533a, 533b, 534a, 534b)
Die o.g. Nachweise/ Eigenerklärungen sind mit der Bewerbung vorzulegen.
Im Falle von Eigenerkärungen sind dem Auftraggeber auf Anforderung innerhalb einer von ihm festgelegten angemessenen Frist entsprechende Nachweise vorzulegen.
Präqualifizierte (PQ) Unternehmen können ihre Eignung nachweisen, indem sie die Nummer angeben, unter der sie in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder einer gleichwertigen PQ-Stelle eingetragen sind.
Unbeschadet davon sind Erklärungen und Nachweise, die gefordert wurden, aber nicht durch die Eintragung ins Präqualifizierungsverzeichnis erfasst sind, mit der Bewerbung einzureichen.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR (ohne Umsatzsteuer) für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Sonstiges:
Diese Bekanntmachung erfolgt ausschließlich im Rahmen der internen Prüfung über das Vorliegen eines grenzüberschreitenden Interesses. Es handelt sich nicht um eine Teilnahmewettbewerb im Sinne der VOB bzw. UVgO. Ein Anspruch der Bewerber auf Beteiligung am weiteren Verfahren besteht nicht.
Das sich anschließende Vergabeverfahren wird nach Maßgabe des
§ 75a GO durchgeführt. Der AG beabsichtigt, 3-5 als geeignet geprüfte Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
In diesem Zusammenhang behalten wir uns vor, ggfs. weitere detailliertere Unterlagen/ Nachweise bei Ihnen nachzufordern.
Über die Angebote wird nicht verhandelt. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Bewerbergemeinschaften können nur unverändert zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft werden.
Diese Bekanntmachung wird veröffentlicht bis zum 23.07.2026.
Eine Bewerbung ist möglich per Post, per Fax oder E-Mail.
Bitte teilen Sie uns in diesem Zusammenhang auch Ihre aktuelle Registrierungsnummer unter www.vergabe-westfalen.de mit.