Der Kreis Warendorf schreibt als Vergabestelle die Lieferung von Erdgas im eigenen Namen sowie im Auftrag und in Vollmacht der Kommunen Sassenberg und Beelen (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) aus.
Ca. 65 Abnahmestellen, davon 2 RLM-Abnahmestellen. Aufteilung in drei Lose, ein Los mit Bioerdgasanteil 10 %. 1 RLM-Abnahmestelle mit ca. 1.771 MWh/Jahr, H-Gas, 10 % Bioerdgas;2 Tarifabnahmestellen H-Gas, 55 SLP-Abnahmestellen mit ca. 6.270 MWh/Jahr;3 Tarifabnahmestellen und Sondervertragsabnahmestelle L-Gas, 8 SLP-Abnahmestellen mit ca. 827 MWh/Jahr, 1 RLM-Abnahmestelle mit 1.021 MWh/Jahr
Der Erdgasliefervertrag verlängert sich um zwei weitere Jahre, sofern er nicht vom AG spätestens 12 Monate oder vom AN spätestens 13 Monate vor Ablauf des Lieferendes schriftlich gekündigt wird. Der Erdgasliefervertrag endet spätestens nach Ablauf von fünf Jahren, d.h. am 01.01.2032, 6:00 Uhr ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abnahmestellen im Kreisgebiet.
Reine Preiswertung
Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme (brutto), die auf Grundlage der angebotenen Preise in Verbindung mit den ausgewiesenen Abnahmemengen und der Anzahl der Abnahmestellen ermittelt wird.
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensvor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. DieVergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des §160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zubeachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machenmöchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1)der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2) Verstöße gegenVergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbunggegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erstin den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Werden die aufgeführten Nachweise - ggf. nach Nachforderung gem. § 56 Absatz 2 VgV nicht oder nicht vollständig eingereicht, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingendebzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBKonkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBKorruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBBeteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWBVereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVerstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBGeldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründenach §§ 123 bis 126 GWBBetrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBKinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBZahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVerstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVerwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBFalsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichenUnterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBInteressenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw.fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBDirekte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingendebzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBSchwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingendebzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBVerstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultativeAusschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWBZahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach§§ 123 bis 126 GWBEinstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§123 bis 126 GWBEntrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB, Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Angaben zur Berufsgenossenschaft (Formblatt Allgemeine Erklärungen)
Eigenerklärung über das Vorliegen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe im Falle einer Zuschlagserteilung gemäß Formblatt Allgemeine Erklärungen.
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Gesamtumsatz für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Newcomer haben andere geeignete Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn und soweit aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Angaben nicht verfügbar sind.
Umsatz Erdgassparte für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Newcomer haben andere geeignete Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen, wenn und soweit aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Angaben nicht verfügbar sind.
Nachweis über die Erdgaslieferung in den letzten 3 Jahren an vergleichbare Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (gemäß Formblatt Referenzliste). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderwei-tige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisheri-gen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfül-len können. Es müssen mindestens 3 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Formblatt Angaben zum Unternehmen: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der letzten 3 Jahre.
Die Sicherheit ist über eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 5 % der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten entsprechend dem den Ausschreibungsunterlagen beigefügen oder in Form einer dieser inhaltlich vergleichbaren selbstschuldnerischen Bürgschaft zu stellen.
Bei beabsichtigter Beauftragung von Unterauftragnehmern Liste gemäß Formblatt. Auf Nr. 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen wird verwiesen. Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages zum Nachweis hinreichender Eignung der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen;Bei Bietergemeinschaften Eigenerklärung gemäß Formblatt;Eigenerklärung zu §§ 123/124 GWB, gemäß Formblatt;Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners gemäß Formblatt; Eigenerklärung Russlandsanktionen gem. Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 (Fassung vom 15. November 2022 mit redaktionellen Klarstellungen); 513 EU 10-2018 - Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW;Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5% der erwarteten jährlichen Erdgasbezugskosten
Mindestens 10 % Bioerdgas.