Ergänzungsneubau und Verbindungsgebäude an der Lambertischule in Coesfeld:Holzbaukonstruktion mit Stahlelementen, zweigeschossiger FlachdachHauptgebäude LxBxH 20,50x20,5x8,00 m
Die Lambertischule in Coesfeld erhält einen zweigeschossigen Erweiterungsbau in Holz-Massivbauweise mit Flachdach. Das Hauptgebäude aus dem Jahr 1952 steht unter Denkmalschutz und umfasst einschließlich des Kellergeschosses vier Geschosse.
Durch die gewählte Holzbauweise kann die Bauzeit reduziert und der laufende Schulbetrieb weitgehend aufrechterhalten werden.
Mit der Ausführung der Arbeiten ist 10 Werktage nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Konstruktion muss spätestens zum 28.02.2027 aufgestellt sein.
Die Bewertung der Angebote erfolgt nach dem niedrigsten Angebotspreis.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.