Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in drei Losen vergeben. Die ausgeschriebene Leistung besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt 5.1 (LOT-0001-LOT-0003) aufgeführten Einzelleistungen.
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Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der in Ziffer 5.1.16 benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren (Überprüfungsstelle) einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(1) Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem "Vergabesatellit Westfalen". Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform "Vergabesatellit Westfalen" an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. (2) Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform im pdf-Format) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen. (3) Zu Ziffer 5.1.12, Bedingungen für die Auftragsvergabe: Die Bieter haben mit ihrem Angebot folgende Erklärung vorzulegen: - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 22 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025.
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB, in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB sowie in § 22 LkSG genannten Tatbestände
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stel-le behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 4 an insgesamt 13 Übergabestellen (inkl. Containergestellung).
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr der Elektroaltgeräte auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer.
- Verwertung der Elektroaltgeräte (ohne Nachtspeichergeräte) nach ElektroG (inkl. Nachweisführung).
- Referenz/ en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 4) in mindestens einem Jahr in den Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/ en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/ s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vor-zulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Erstbehandlungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Erstbehandlungsanlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss in beiden Fällen die Inhalte (Mindestangaben) des der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes ("Erklärung zum Nachweis der Verfügbarkeit der vorgesehenen Erstbehandlungsanlage") beinhalten.
- Die vorgesehene Erstbehandlungsanlage muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe als Entsorgungsfachbetrieb für die gegenständliche Leistung zertifiziert sein. Der Nachweis bzw. eine entsprechende Eigenerklärung ist mit dem Angebot vorzulegen.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
(Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Übernahme der Elektroaltgeräte der Sammelgruppe 5 an insgesamt 13 Übergabestellen (inkl. Containergestellung).
- Verwertung der Elektroaltgeräte nach ElektroG (inkl. Nachweisführung).
Referenz/ en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Elektroaltgeräten (Sammelgruppe 5) in mindestens einem Jahr in den Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vor-zulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten).Hinweis:Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versi-cherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Übernahme von Mischschrott an insgesamt sieben Übergabestellen (inkl. Containergestellung).
- Ganzjährige, zeitnahe Abfuhr des Schrotts auf Abruf; Austausch befüllter Container gegen Leercontainer.
- Verwertung des Schrotts.
Referenz/ en (als Eigenerklärung) über die Aufbereitung/Verwertung von insgesamt mindestens 200 Mg Schrott in mindestens einem Jahr in den Jahren 2023 bis 2025. Die Referenz/ en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/ s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).