Die Gesamtschule Rhede wurde saniert, modernisiert und umstrukturiert. Für die Ausführung der Außenanlagen werden hier Planungsleistungen der Objektplanung Freianlagen der Leistungsphasen 5 - 9 nach HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe und Objektüberwachung und Betreuung)
1. Baumaßnahme Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung der Gesamtschu-le in RhedeDie Gesamtschule Rhede wurde saniert, modernisiert und umstrukturiert, um dem Verständnis einer zukunftsfähigen Schule baulich und pädagogisch gerecht zu werden. Im Rahmen der Umstrukturierung des ehemaligen Schulzentrums wurden neue Aufenthaltsqualitäten, Differenzierungsflächen und Selbstlernzentren geschaffen. Aus ursprünglich drei Schulen im Halbtagsbetrieb wurde eine ganztagsbetriebene Gesamtschule. Aula / Forum mit angeschlossener Mensa / Küche bilden als Versammlungsstätte mit angrenzendem Verwaltungsbereich den Kernbereich des Umbaus und das neue Zentrum der ganzen Schule. Die Sanierung sah einen Erhalt sowie eine energetische Optimierung der Bausubstanz vor. Die Modernisierungsarbeiten konzentrierten sich auf die Realisierung der neuen Standards. Die anliegenden Sporthallen waren von der Baumaßnahme nicht betroffen. da sie bereits vor einigen Jahren saniert und modernisiert wurden.2. AußenanlagenAm 18.12.2024 wurde die Durchführung der Außenanlagen gemäß der im Jahr 2024 aktualisierten Entwurfsplanung im Rat der Stadt Rhede beschlossen (Anlage A14).Die Entwurfsplanung wird in der Anlage A7 dargestellt:a) Entwurfsplanung Außenanlagen 2025-03-27b) Kostenberechnung 2025-03-26c) Entwurfsbeschreibung und terminlicher Ablauf/Hinweise3. Beschreibung des LeistungsumfangesAuf Basis der Entwurfsplanung sind jetzt die Leistungsphasen 5 - 9 nach HOAI durchzuführen. Der zeitliche Ablauf mit Hinweisen ist in Anlage A7 c) und als Terminplan für 2025 in Anlage 15 dargestellt. Die baulichen Arbeiten sollen hauptsächlich werden im Jahr 2026 durchgeführt und abgeschlossen werden.
Die anrechenbaren Kosten als Grundlage der Honorarberechnung ergeben sich aus der Kostenberechnung LP3 (Anlage A 7 b) zuzüglich einer Pauschale für Mitzuverarbeitende Bausubstanz von 50.000 EUR (Anlage A 5 a) + b)) und belaufen sich damit auf 2.181.340 EUR. In den Leistungsphasen 5 - 9 werden gemäß Leistungsbild (Anlage A3 a) + b)) 66,35% der Gesamtleistung ausgeschrieben und beauftragt. Zusätzlich fallen Besondere Leistungen an (siehe Anlage 3a) Leistungbild).Die Einordnung erfolgt nach einer separaten Ermittlung in Honorarzone IV.Die zu beauftragenden Leistungen in LP 5 - 9 sind im Leistungsbild (Anlage A3 a)) und der Teilleistungstabelle (Anlage A3 b)) dargestellt und dementsprechend in dem Honorarformblatt enthalten (Anlage A 5).Die in den Planungen und Leistungsbeschreibungen dargestellten Leistungen und Standards sind durch die Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung der Vergabe fortzuführen und durch die Bauüberwachung der beauftragten Firmen mängelfrei baulich umzusetzen. Der baulichen Abwicklung der Teilbereiche zusammengefasst zu Bauabschnitten im Sine einer abschnittsweisen Vorgehensweise zur Gewährleistung eines möglichst störungsfreien laufenden Schulbetriebes (Zugang zum Gebäude und Nutzung der baufreien Teilflächen der Schulhofflächen bzw. Außenanlagen) kommt eine besondere Bedeutung zu.
Vergabe nach Preis zur wirtschaftlichen Vergabe
Niedrigster Preis Rangfolge Nr. 1.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.