Die Stadt Bielefeld setzt seit 2002 die in der eingesetzten SAP-Landschaft hoch integrierten Steuer- und Vollstreckungsverfahren der Firma Nagarro (ehemals GES) ein.
Im Rahmen der Umstellung der SAP-Systeme auf SAP S/4 HANA ist es notwendig auch die Steuer- und Vollstreckungsverfahren der Nagarro S/4 HANA fähig zu machen.
2. Ausschreibungsgegenstand__Die Stadt Bielefeld möchte auf Basis des anliegenden EVB-IT Vertrages, mit der ID 18568, die in der Vergütungszusammenstellung genannten Bedarfe erwerben.
3. Vertrag__Als Grundlage dieses Auftrages schließt die Auftraggeberin mit dem Bieter den EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege).__Der anliegende EVB-IT Überlassungsvertrag Typ A (Langfassung mit Pflege) (ID 18568) soll mit Angebotsabgabe eingereicht werden.__
Der Vertrag hat hinsichtlich der Pflegevereinbarung für die Suite4KA Upgrade Lizenz eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten und hinsichtlich der Pflegevereinbarung für die Analytical App Grundbesitzangaben sowie für die Analytical App Gewerbesteuer eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten.__
Ein kurzfristiger Vertragsbeginn ist beabsichtigt.__Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht und den AGBs der EVB-IT Verträge.__Sollte eine Regelung dieses Vertrags teilweise oder vollständig unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder eine Lücke aufweisen, so bleiben alle übrigen Regelungen des Vertrags hiervon unberührt. In diesem Falle tritt die gesetzliche Regelung an Stelle der unwirksamen Regelung.__Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.__Das gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.__
4. Datenschutz und Datensicherheit__
Der Bieter hat im Angebot zu versichern, dass alle angebotenen (internen sowie externen) Software-Bestandteile der DSGVO entsprechen.__Diese Darlegung kann auch durch ein Zertifikat erfolgen. Als Mindeststandard gilt die ISO 27001.__Die Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung (AVV) Anlage 3 ist bei Zuschlagserteilung durch den Bieter zu unterzeichnen.
Der Zuschlag erfolgt auf den niedrigsten Angebotspreis.
Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb möglich.
4. Verhandlungsrunde__
Grundsätzlich ist beabsichtigt, den Zuschlag ohne vorherige Verhandlung auf das Erstangebot zu erteilen.__Sollte die Auftraggeberin aufgrund der Erstangebote Verhandlungen für erforderlich halten, wird sie zu einer Verhandlungsrunde unter Nennung der Themen einladen.__Sofern diese Verhandlungen Auswirkungen auf das Preisangebot haben, würde sie zu einer finalen Angebotsabgabe auffordern.__Sollte der Bieter/die Bieterin zwei von der Auftragsgeberin vorgeschlagene Verhandlungstermine ablehnen oder nicht wahrnehmen, kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.__
Näheres wird dem Bieter/der Bieterin mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch mitgeteilt.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.