1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB (§ 42 VgV bzw. § 31 Abs. 1 + 2 UVgO)
2. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Angabe, dass der Betrieb gegen Unfälle und Schadensersatzansprüche Dritter haftpflichtversichert ist.