Laufende Unterhaltsreinigung, feste Grundreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven
Laufende Unterhaltsreinigung, feste Grundreinigung sowie optionale Sonder- und Grundreinigung auf Abruf in verschiedenen Objekten der Stadt Greven in 5 Objekten mit einer Grundfläche von ca. 15.770 m² und einer Jahresreinigungsfläche von ca. 2.250.000 m².
Wird der Vertrag nicht bis neun Monate vor Vertragsbeendigung von einer der Parteien, in Textform gekündigt, so verlängert er sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, ohne dass es diesbezüglich einer gesonderten Erklärung der Parteien bedarf. Das Vertragsverhältnis kann maximal um insgesamt 2 Jahre stillschweigend verlängert werden, so dass es spätestens am 31.07.2030 endet. Es soll somit für maximal rund 4 Jahre ein Vertrag geschlossen werden.
Angebotspreis brutto: 40%
Reinigungszeit pro Jahr: 40%
Konzept zur Auftragsabwicklung: 15 % - Aufbau- und Ablauforganisation (6 von 15 Punkten) - Personalkonzept (5 von 15 Punkten) - Implementierung (4 von 15 Punkten)
Einsatzzeiten Vorarbeiter: 3 %
Einsatzzeiten Objektleitung: 2 %
Die Nachforderung von Unterlagen wird über die Bieterkommunikation kommuniziert. Die Nachforderung,Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen,Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56VgV. Hierbei setzt der AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessenunter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG)Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022Selbstreinigung - Benennung der Erklärungen, welche nicht wie gefordert abgegeben werden können sowie Angabe der Gründe und ggf. Darlegung, warum eine Eignung aus Sicht des Bieters dennoch zu bejahen ist.Überschreitung der maximalen Stundenrichtleistungen. Im Preisblatt (siehe Anlagen UR 6 Preisblatt UR) werden maximale Leistungswerte pro Stunde je Raumgruppe vorgegeben, welche nicht überschritten werden dürfen.Raumgruppe A - Büro- und Besprechungsräume: 250 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe B - Aufenthalts- und Sozialräume: 180 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe C - Lager- und Technikräume: 300 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe D - Toiletten: 80 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe E - Nassbereiche: 110 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe F - Eingangsbereiche: 330 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe G - Verkehrsflächen - Flure: 300 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe H - Treppen: 120 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe I - Aufzüge: 80 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe J - Unterrichtsräume: 200 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe K - Umkleiden: 200 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe L - Sporthallen: 700 m²/Std./Reinigungskraft, Raumgruppe M - Mensa: 220 m²/Std./Reinigungskraft
Unterschreitung der Mindestanwesenheitszeit der Objektleitung. Im Preisblatt (siehe Anlagen UR 6 Preisblatt UR) werden Mindestanwesenheitszeiten der Objektleitung pro Woche bzw. Jahr vorgegeben, welche nicht unterschritten werden dürfen.
Eigenerklärung zur Befähigung zurBerufsausübung/Eintragung Berufs- und Handelsregister des Bieters bzw. der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
Ein Bieter kann im konkreten Vergabeverfahren, zumNachweis der Erfüllung der geforderten Eignungskriterien derwirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichenLeistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruchnehmen, d.h. sich auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mitteltatsächlich zur Verfügung stehen, mithin diese ihm die für den Auftragerforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Die Leistungsteile bzw. dieEignungskriterien für die der Bieter beabsichtigt, sich anderer Unternehmen zu bedienen, sind im Angebot gem. der Anlage Formular 533a EU und/oder 533b EU sowie ggf. 534a EU zu benennen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestensfolgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:Personenschäden 3 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 100 Tsd. EUR, Schlüsselverlust 100 Tsd. EUR, Bearbeitungsschäden 50 Tsd. EUR. DieGesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres kann auf das doppelte der vorstehend benannten Deckungssummen begrenztsein. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenanntenDeckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keineBetriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieterverpflichtet, im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung dieDeckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen. Der Vergabestelle ist vor Zuschlagserteilung ein Nachweis über die Erhöhung der Deckungssummen bzw. den Abschluss derBetriebshaftpflichtversicherung vorzulegen.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmenssowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart(Unterhaltsreinigung) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Eigenerklärung zum Unternehmen sowie Mitarbeiterprofilen und AusbildungshintergrundAngaben zum Unternehmen sowie Aufteilung der derzeit im Unternehmen Beschäftigten nach Berufsgruppen sowie Eigenerklärung zu Mitarbeiterprofilen und Ausbildungshintergrund
Eigenerklärung zu ReferenzenEigenerklärung zu mindestens zwei vergleichbarenReferenzen (Unterhaltsreinigung) aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Name des Unternehmens, Anschrift und Sitz des Unternehmens, Ansprechpartner, Telefon-Nr., Kurzbeschreibung des Auftrages mit Art und Umfang der Leistung, Auftragssumme jährlich, Jahresreinigungsfläche in m², Zeitraum der Zusammenarbeit, Datum der erstmaligen Leistungserbringung, Datum der AbrechnungMindestvoraussetzungen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mindestens zwei Eigenerklärungen über Referenzen zu benennen, die hinsichtlich nach Art und Umfang der Leistungen und der Gebäudenutzungsart vergleichbar sind. Die Referenzen müssen jedenfalls einmal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnetworden sein, dürfen zwingend aber auch nicht länger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet worden sein. EineReferenz ist vergleichbar, wenn alle untenstehenden Kriterien erfüllt sind: 1. Es werden Leistungen der Unterhaltsreinigung in Objekten wie Schulen, Sporthallen und Verwaltungsobjekten erbracht. 2. DieJahresreinigungsfläche je genannter Referenz beträgt mindestens 1,9 Mio. m². 3. Die Leistungen wurden mindestens ein Mal vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachung abgerechnet. 4. Die Leistungen dürfen nichtlänger als drei Jahre vor dem Datum der EU-weiten Bekanntmachungabgerechnet worden sein.