Die Wertung der abgegebenen Angebote erfolgt auf der Grundlage einer festgelegten Bewertungsmatrix. Insgesamt können 600 Pkt. erreicht werden. Die Vergabe erfolgt an den Bieter, der alle Pflichtfunktionalitäten (im Leistungsverzeichnis gekennzeichnet) erfüllt und den höchsten Punktwert erzielt. Die Verteilung der Punkte erfolgt nach folgendem Verteilungsschlüssel:
- Pflichtfunktionen: vollständiger Ausschluss bei Nichterfüllung
- Funktionalität 30 % (entspricht 180 Pkt.)
- Preis 70 % (entspricht 420 Pkt.)
Die in der Leistungsbeschreibung als Pflichtfunktionen gekennzeichneten Anforderungen stellen Mindestanforderungen an den zu liefernden Brandschutzcontainer dar. Sie dienen der Gewährleistung eines sicheren und rechtskonformen Betriebs sowie der Erfüllung der betrieblichen Anforderungen der Technischen Betriebe Greven. Die Mindestanforderungen sowie geltende rechtliche Anforderungen müssen vollständig erfüllt werden. Gleichwertige technische Lösungen sind zulässig, sofern sie die geforderte Funktion, Sicherheit und Leistungsfähigkeit in mindestens gleichem Umfang gewährleisten. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit geeigneten technischen Unterlagen nachzuweisen.
Wird eine Pflichtfunktion nicht erfüllt, erfolgt ein vollständiger Ausschluss des Angebots aus der Wertung. Die Prüfung der Pflichtfunktionen erfolgt vor der eigentlichen Angebotswertung. Nur Angebote, die sämtliche Pflichtfunktionen erfüllen, werden zur Bewertung der Zuschlagskriterien "Funktionalität" und "Preis" zugelassen.
Unter dem Bewertungskriterium Funktionalität wird die Erfüllung technischer Anforderungen und die Umsetzung der geforderten Ausstattungsmerkmale definiert. Je nach betriebsspezifischer Bedeutung des Merkmals, werden verschiedene Punktwerte erreicht. Das Punktwertschema gliedert sich wie folgt:
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Sehr wichtig: 10 Pkt.
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Wichtig: 5 Pkt.
Erreicht das angebotene Produkt nicht die geforderten Parameter der Leistungsposition oder kann die beschriebene Ausstattung nicht geliefert werden, wird für das entsprechende Kriterium kein Punkt vergeben. Werden die Mindestanforderungen der Leistungsposition erfüllt oder sogar übertroffen, wird der im Leistungsverzeichnis benannte Punktwert auf das Angebot vergeben. Aus der Summe der erfüllten Anforderungen der Leistungspositionen ergibt sich der Gesamtwert, den das Angebot im Bewertungsbereich Funktionalität erreicht (entsprich einem Anteil von 30 %).
Für die Bewertung ist der Angebotspreis (netto) maßgeblich. Für die Punktevergabe wird der Angebotspreis (netto) in eine Punkteskala von 0 bis 420 Punkten eingeordnet (entsprich einem Anteil von 70%). Die Punktevergabe ist nachfolgend aufgeführt:
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420 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (netto).
- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises (netto); alle Angebote, die mit ihrem Angebotspreis über diesem fiktiven Angebot liegen, erhalten ebenfalls 0 Punkte
- Die Punkteermittlung für die Angebote, die zwischen dem wertungsrelevantesten niedrigsten Angebotspreis (netto) und dem "fiktiven" Angebot (netto) liegen, erfolgt über eine lineare Interpolation, kaufmännisch gerundet auf eine Stelle nach dem Komma.
Für alle Angebote, die sämtliche Pflichtfunktionen erfüllen, werden die jeweils erreichten Punktwerte für die Bewertungskriterien Funktionalität und Preis addiert. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme stellt die Vergleichsbasis zwischen allen gültigen Angeboten dar. Den Zuschlag erhält das Angebot, welches die höchste Gesamtpunktzahl aufweist.