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Verfahrensangaben

Auftragsänderung 2: Offenes Verfahren: VE3 Zimmerarbeiten HLS - SLZ Brilon

VO: VOB Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
1 - Hollenbeck-Holzbau GmbH, 33378 Rheda-Wiedenbrück

Um die laufenden Dacharbeiten nicht zu behindern, wurde es erforderlich zwei Stahlträger von der Dachfläche zu entfernen.

Gesamtnachtragsvolumen: 29.042,33 EUR

Begründung der Änderung

Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.

Um die laufenden Dacharbeiten nicht zu behindern, wurde es erforderlich zwei Stahlträger von der Dachfläche zu entfernen.

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtverwaltung Brilon
059580012012-31001-34
Am Markt 1
59929
Brilon
Deutschland
DEA57
Zentrale Vergabestelle
submission@brilon.de
+49 2961794103
+49 2961794108

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 2514111691
+49 2514112165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45422000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Im Schulzentrum in Brilon, bestehend aus der Heinrich-Lübke-Schule (HLS) und dem Gymnasium Petrinum (PET), wurde eine Schadstoffbelastung (PCB, KMF) festgestellt, woraufhin ein Konzept aus Teilsanierung, Teilrückbau und Teilneubau entwickelt wurde.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Zimmererarbeiten, die in diesem LV ausgeschrieben sind, beziehen sich auf die Heinrich-Lübke-Schule. Bei dieser handelt es sich überwiegend um eine Sanierung im Bestand um den Flächenbedarf zu decken. Im Obergeschoss wird rückwertig eine Erweiterung im Holzrahmenbau vorgenommen. Die Erstellung der Holzrahmenbaus und der Holzbalkendecke über dem Obergeschoss werden in diesem Leistungsverzeichnis beschrieben.
Ca. Massenangeben:
Außenwände: 350,0 qm
Holzbalkendecke: 1.295,0 qm
Attika: 83,5qm

Umfang der Auftragsvergabe

182.122,91
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
27.06.2025
24.07.2026

§ 22 EU Abs. 1 Satz 1 VOB/A stellt klar, dass Änderungen eines bereits geschlossenen Vertrages grundsätzlich nur dann eine Ausschreibungspflicht begründen können, wenn es sich um eine wesentliche Änderung handelt. Wesentlich sind Änderungen grundsätzlich dann, wenn sich der Auftrag infolge der Änderung während der Vertragslaufzeit erheblich von dem ursprünglich vergebenen Auftrag unterscheidet.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Zur Jakobuslinde 19/21
59929
Brilon
Deutschland
DEA57

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

---
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Zusätzliche Informationen

Gem. § 11 VOB/A der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen erfolgt der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerber ausschließlich über den Vergabemarktplatz Westfalen. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen, Antworten auf Bieterfragen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über den Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. Informationen hinsichtlich der Datenschutzbestimmungen sind auf der Internetseite der Stadt Brilon https://www.brilon.de/metanavigation/datenschutz/informationspflicht-bei-datenerhebungen-(dsgvo)/ abzurufen. Bei den meisten Ausschreibungen wird das Leistungsverzeichnis in digitaler Form (GAEB-Standard 2000 P83 und XML.3,0 X83) und als Pdf-Format bereitgestellt. Preise und Bieterangaben tragen Sie hier mit Ihrer eigenen Kalkulationssoftware ein. In diesen Fällen wird Ihr vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis mindestens als lesbare PDF-Version zurück benötigt. Die Abgabe einer zusätzlichen GAEB-Datei ist erwünscht. Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Angebot ggf. ausschließen müssen, wenn die von Ihnen hochgeladene GAEB-Datei nicht lesbar sein sollte und Sie das ausgefüllte Leistungsverzeichnis nicht zusätzlich als PDF-Version hochgeladen haben.

Textvorlage erstellen/auswählen/bearbeiten

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen und, soweit gegeben, Güte- bzw. Verbandszeichen (DIN, DVGW, VDE usw.) tragen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

---

Ergebnis

Angaben zum Auftrag
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Hollenbeck-Holzbau GmbH, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Hollenbeck-Holzbau GmbH
DE 186 135 877
Kupferstraße 19
33378
Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
DEA42
info@hollenbeck-holzbau.de
05242 901570
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

19.05.2025

Angaben zum Wert des Auftrags

182.122,91
EUR

Angaben zum Angebot

4

Angaben zur Rahmenvereinbarung