Rohbauarbeiten für den Neubau der Hilgenbergschule
Die Stadt Stadtlohn beabsichtigt auf dem Grundstück Hindenburgallee 10 den Neubau einer Grundschule. Vorgesehen ist eine dreizügige Grundschule für ca. 324 Schulkinder und ca. 40 Mitarbeiter/innen als schulisches Personal. Des Weiteren ist eine Mensa mit einer Aufwärmküche für die mittägliche Versorgung der Schulkinder vorgesehen.Das Gebäude ist zweigeschossig und nicht unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich übergeordnete schulische Räume, eine Mensa mit Küche, die Verwaltung und Technikzentrale. Im Obergeschoss werden in4 "Clustern" jeweils Klassenräume um einen "offenen Lernbereich" gruppiert angeordnet. In das Obergeschoss des Baukörpers sind große Terrassen eingeschnitten, die als Freiklassen genutzt werdenkönnen. Die tragenden Konstruktionen werden als Massivbau, in Stahlbeton und Mauerwerk erstellt. Die Decken sind aus Stahlbeton als massive Stahlbetondecken mit Unterzügen geplant. Das Flachdach über dem Obergeschoss wird als begrüntes "Retentionsdach" mit optimierter Regenwasserrückhaltung ausgestattet. Teilbereiche des Daches werden mit Photovoltaikanlagen ausgestattet. Kenndaten: Grundstücksfläche ca. 6.760,00 qm, Bruttorauminhalt Neubau BRI (R) 17.311,00 cbm, Bruttogeschossfläche Neubau BGF (R) 4.016,00 qm,Höhe geplant EG 49,50 m ü NN, Gebäudehöhen + 4,06 m OG (Terrasse). + 5,19 m OK Terrassenbrüstungen, + 8,25 m OK Attika
Die ausgeschriebenen Arbeiten umfassen die Herstellung von ca. 1.700 m² Kompaktdach als gefälleloses Retentionsdach mit extensiver Dachbegrünung und integrierter PV-Unterkonstruktion auf Stahlbetondecke, einschließlich der Installation von Lichtkuppeln, Absturzsicherungen sowie Klempnerarbeiten. Zudem sind ca. 400 m² Dachabdichtungsarbeiten für die Terrassen und ca. 1.900 m² Abdichtung der Bodenplatte erforderlich.
Das Zuschlagskriterium steht mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung und lässt einen wirksamen Wettbewerb zu.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und integrierter PV-Unterkonstruktion
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Stadt StadtlohnMarkt 348703 Stadtlohn
4-Augen-Prinzip nach § 14EU VOB/A:Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsaman einem Termin -Öffnungstermin- unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Nach Ermessen können Unterlagen nachgefordert werden, die dem Eignungsnachweis des Bieters dienen.
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 1, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten.
Rechtsgrundlage gemäß §124 GWB Abs. 1, Weiterhin gilt § 125 GWB
Rechtsgrundlage gemäß § 123 GWB Abs. 4, § 123 Abs 5 bleibt vorbehalten. Weiterhin gilt § 125 GWB
Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen
Rechtsgrundlage gemäß VOB/A §16 Abs 2
- Mindestens drei Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Ausführung von vergleichbaren Dacharbeiten in Art und Umfang) mit Angaben zum Projekt, Auftraggeber und Ansprechpartner, Ausführungszeitraum sowie zur Auftragssumme - Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.Der nachweisbare Umsatz je Geschäftsjahr muss mindestens 2,0 Mio EUR betragen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Es werden keine Umlagen für Strom, Wasser und Versicherungen vereinbart. Weitere Vereinbarungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
- Vorgenannte Eignungskriterien- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A