siehe Vergabeunterlagen
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung zur Eignung sowie eine Eigenerklärung hinsichtlich des Verbots der Auftragsvergabe an Russland lt. BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022 abzugeben.
Sollte Ihr Angebot in die engere Wahl kommen, kann der Auftraggeber folgende Nachweise anfordern:
- aktueller Handelsregisterauszug
- aktueller Nachweis der Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle, IHK oder vergleichbares Verzeichnis) seines Sitzes oder Wohnsitzes
- gültige Gewerbeanmeldung
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialversicherung (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (zum Submissionstermin nicht älter als 6 Monate)
- aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG
- Angaben über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der jährliche Umsatz muss sich mindestens über 400.000,00 Euro brutto belaufen.
- Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ggf. gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal
- Angaben über die ausgeführten Leistungen der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste). Es ist/sind mindestens 3 Referenzen zu Maßnahmen, die innerhalb des Zeitraumes vom 2021 bis 2025 (Beginn einer Maßnahme ab dem 01.01.2021 / Ende einer Maßnahme bis zum 31.12.2025) durchgeführt wurden, vorzulegen. Der jeweilige Auftragswert muss sich mindestens über 100.000,00 Euro brutto belaufen.
- aktueller Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung, Deckungssumme mindestens für Sachschäden 10 Mio EUR und für Personenschäden 10 Mio EUR. In dem Fall, dass keine Versicherung in der geforderten Höhe vorliegt, ist eine Bestätigung einer Versicherung vorzulegen, die die Absicht bestätigt, im Auftragsfall eine Versicherung in der geforderten Höhe abzuschließen. Vor Ausführungsbeginn ist der Versicherungsabschluss mit den geforderten Mindestdeckungssummen nachzuweisen.
Die Versicherung ist im Falle der Auftragserteilung über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorzuhalten und bei Nachfrage des Auftraggebers ist diesem ein entsprechender Nachweis vorzulegen
- Urkalkulation (ab Auftragswert in Höhe von netto 50.000 EUR in einem verschlossenen Umschlag) mit eindeutiger Darlegung der Zuschläge und Zulagen auf die Einzelpreise sowie die Aufteilung nach Lohn-, Stoff-, Geräte-, sonstigen Kosten und Nachunternehmerleistungen mit den entsprechenden Leistungs- und Aufwandswerten. Urkalkulationen sind in einem verschlossenen Umschlag unter Angabe von Baumaßnahme, Vergabenummer und Gewerk entsprechend einzureichen.
Nachweise, die bereits für den Eintrag in die Liste zur Präqualifizierung eingereicht wurden, brauchen nicht mehr vorgelegt werden, sofern diese den in der Ausschreibung geforderten Unterlagen entsprechen. Die Präqualifizierungsnummer ist im Angebotsvordruck einzutragen (Achtung bei Referenzinhalten).
Die vorgenannten Nachweise können für evtl. von Ihnen in Anspruch genommene Nachunternehmer ebenfalls gefordert werden.