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Verfahrensangaben

Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/2

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Wallfahrtsstadt Werl
03 ZZZ0 0000 0465 72
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457
Werl
Deutschland
DEA5B
Zentrale Vergabestelle
zentralevergabestelle@werl.de
+49 2922800-1023
+49 2922800-1099

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
Geschäftsstelle
vergabekammer@brms.nrw.de
+49 251411-3514
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71351914-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Wallfahrtsstadt Werl plant die Umgestaltung der Fußgängerzone im Historischen Stadtkern. Das Planungsareal betrifft ein vermutetes Bodendenkmal. Es ist mit Befunden und Funden vom (Früh-)Mittelalter bis in das 20. Jh. zu rechnen. Das ausgewiesene Areal tangiert in vollem Umfang Flächen von archäologischem Belang innerhalb des historischen Stadtkerns von Werl, für den auf Basis bisher durchgeführter archäologischer Dokumentationsmaßnahmen grundsätzlich von einer hervorragenden und tiefgreifenden Befunderhaltung mit teilweise sehr komplexer Stratigraphie auszugehen ist.
Vor der Bebauung der Fläche muss als Ausgleichsmaßnahme für die Zerstörung des archäologischen Fundareals die Quellensicherung durch eine archäologische Ausgrabung und Dokumentation im Bereich des Fundareals gewährleistet werden. Dem Angebot ist ein vorläufiges Grabungskonzept (= Grobkonzept) beizufügen. Das Grobkonzept wird vom AG und der LWL-AfW geprüft. Sofern erforderlich, können die LWL-AfW und der AG Veränderungen am Grobkonzept einfordern. Gelangen die LWL-AfW und der AG zu der Überzeugung, dass das eingereichte Grobkonzept fachlich unzureichend oder fehlerhaft ist, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Vor Beginn der Maßnahme muss der AN einen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde stellen, dem das geprüfte Grobkonzept des vorgesehenen AN beizufügen ist.
Alle auszuführenden archäologischen Arbeiten müssen, soweit nicht ausdrücklich in den Nebenbestimmungen der Grabungsgenehmigung nach § 15 Absatz 1 und 2 DSchG NW anders geregelt, gemäß den Grabungsrichtlinien der LWL-AfW und den aktuellen Empfehlungen des Verbandes der Landesarchäologen der BRD durchgeführt und dokumentiert werden.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Es ist eine archäologische Untersuchung (baubegleitend) während der Tiefbauarbeiten durchzuführen.
Im Anschluss ist ein Abschlussbericht zu erstellen, inkl. Einbindung naturwissenschaftlicher Ergebnisse, Fundbearbeitung sowie Erstellung einer Archivdokumentation gem. Grabungsrichtlinien LWL-AfW.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hedwig-Dransfeld-Str. 23
59457
Werl
Deutschland
DEA5B

Fußgängerzone der Wallfahrtstadt Werl (Walburgisstraße und Marktplatz)

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
günstigstes Angebot

Es gewinnt das günstigste geeignete Angebot

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Zeitraum der Maßnahme: Ab April 2026 bis voraussichtlich ca. Juli 2027 (je nach Baufortschritt und Umfang der archäologischen Funde)

Frist für Aufklärungsfragen: 05.12.2025

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9 in 48147 Münster

Unklarheiten, Rügen, Sonstiges sind unmittelbar schriftlich über das Vergabeprotal einzureichen.

Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.

Auf die Regelungen des § 160 GWB wird hingewiesen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Bereitstellung der Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Vergabe-Westfalen zur Verfügung gestellt.

Anfragen zum Verfahren:
Anfragen zum Verfahren stellen Sie bitte ausschließlich für den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen.

Wichtiger Hinweis:
Das Angebot ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Vergabe-Westfalen elektronisch einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Achten Sie dabei bitte auf die Vollständigkeit der Unterlagen. Angebote, die per E-Mail oder postalisch eingereicht werden, können nicht gewertet werden.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

4
4

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

261-25
Archäologische Untersuchungen Fußgängerzone BA 1/
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Archäologen Linnemann, Quenders und Partner
PR 3990 AG Essen
Kleines Unternehmen
Adamsstr. 44
45731
Waltrop
Deutschland
DEA36
info@lqarchaeologie.de
016096443909
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Noch nicht bekannt
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

30.01.2026
10.02.2026

Angaben zum Angebot

261-25
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung