Die Stadt Ibbenbüren schreibt den Wäscheservice (Leasing und Reinigung) für die Mitarbeiter vom Bauhof, Abteilung Straßenunterhaltung, Grünabteilung, Werkstatt und Teilbereiche der Verwaltung aus.
Vor Auslieferung der Mietkleidung zum 01.01.2026 ist die Kleidung für die MA anzupassen. Hierzu sollte ein Mitarbeiter des AN, frühzeitig, in einem gemeinsamen Termin, vor Ort eine Anprobe mit den Mitarbeitern durchführen, so dass der Wechsel der Arbeitskleidung, reibungslos, erfolgen kann. In diesem Zusammenhang erfolgt letztlich, auch die Wahl der MA, welche Hose (z.B. Bundhose/Latzhose oder Hosen mit oder ohne Kniebesatz/Knietasche) sie bevorzugen.
Der Vertrag kann nach Ende der Laufzeit, in beiderseitigem Einvernehmen, um ein weiteres Jahr verlängert werden. Diese Option kann bis zu 5 mal erfolgen, die Laufzeit kann also max.bis zum 31.12.2033 verlängert werden.
Die Wertung erfolgt anhand des Angebotspreises.Das Angebot mit dem niedrigstem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.