Die Stadt Ibbenbüren beabsichtigt die Beschaffung eines kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs für den Einsatz im Bereich der Kanalunterhaltung und -reinigung.
Durch die Beschaffung eines modernen kombinierten Spül- und Saugfahrzeugs sollen die bisher getrennt ausgeführten Arbeitsgänge in einem Fahrzeug zusammengeführt werden.Hierdurch werden die Einsatzflexibilität erhöht, Rüst- und Fahrzeiten reduziert sowie die Wirtschaftlichkeit und Effizienz bei der Durchführung der Aufgaben im Kanalbetrieb verbessert. Gleichzeitig trägt die Neubeschaffung zur Sicherstellung eines zuverlässigen, wirtschaftlichen und zukunftsfähigen Betriebs des städtischen Kanalnetzes bei. Die Leistungsbeschreibung definiert die technischen und funktionalen Anforderungen an das Fahrzeug. Ziel ist die Beschaffung eines leistungsfähigen, langlebigen und wirtschaftlichen Fahrzeugs, das den aktuellen Anforderungen an Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Betriebssicherheit entspricht und für den langfristigen Einsatz im städtischen Kanalunterhaltungsdienst geeignet ist.
Übergabe des Fahrzeugs erfolgt beim Auftragnehmer im Herstellerwerk
Die Wertung erfolgt anhand des Angebotspreises. Das Angebot mit dem niedrigstem Angebotspreis erhält den Zuschlag
Entgegen der Angabe im Bereich "Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems" sind die Ausführungsfristen wie folgt festgelegt:
Lieferung spätestens 3. Quartal 2027
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Stadt IbbenbürenZentrale VergabestelleAlte Münsterstraße 1649477 Ibbenbüren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen
Fehlende Unterlagen werden im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten nachgefordert.
Es gelten die Vorschriften gem. § 123 (Zwingende Ausschlussgründe, § 124 (Fakultative Ausschlussgründe) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
521 EU Erklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)
522_EU_Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)523_EU_Eigenerklärung Sanktionspaket (mit dem Angebot; mittels Eigenerklärung abzugeben)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:ausgefüllte Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU)bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU)bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU
Mind. 2 Referenzen über gelieferte CAN-BUS-Steuerungen mit Angabe des Ansprechpartners, Telefon und Adresse.
Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen(BVB TVgG NRW)