Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Reinigungsvertrages über die tägliche Unterhaltsreinigung im Sportbad Ibbenbüren der Ibbenbürener Bäder GmbH für den Zeitraum vom 1. Dezember 2026 bis zum 30. November 2030 mit Option auf Verlängerung um weitere zwei Jahre. Der Beginn der Reinigungsarbeiten ist abhängig vom Baufortschritt, daher kann es hier zu Verschiebungen des Vertragsbeginns kommen.
Einzelheiten zu den Reinigungshäufigkeiten, Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sind- dem Ergebnisorientierten Leistungsverzeichnis mit Anlagen,- dem Raum- und Flächenverzeichnis,- und den Preisblätternzu entnehmen. Um die Reinigungsqualität und eine effizienten Erledigung der Arbeit sicherzustellen, sind die täglichen Reinigungsarbeiten von mindestens drei Reinigungskräften durchzuführen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, dem Auftragnehmer vor Ablauf des regulären Vertragsbedingungsendes schriftlich eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses um weitere zwei Jahre anzubieten.
Ibbenbürener Bäder GmbHSportbad IbbenbürenAn der Umflut 9949479 Ibbenbüren
Angebotspreis: Gewichtung 55 %
Produktivstunden: Gewichtung 45 %
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist gerügt werden, oder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.