1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Disposition von Material und Personal ist unmittelbar nach Eingang des Auftrages zu beginnen. Mit den Arbeiten auf der Baustelle ist innerhalb von zwölf Werktagen nach besonderer Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen. Die Arbeiten sind innerhalb von 40 Werktagen zu vollenden, d.h. abnahmereif fertigzustellen.
Voraussichtlicher Ausführungsbeginn: Februar 2026