Die Fridtjof-Nansen-Realschule in Gronau ist eine 4-zügige Realschule mit Übermittagsbetreuung. Das heutige Schulgebäude setzt sich aus vier Bauteilen zusammen.
Das Konzept umfasst die Sanierung und Umstrukturierung der Bestandsbaukörper von 1939 (Bauteil 3A) und 1957 (Bauteil 3B) und die Erweiterung um einen 3-geschossigen Baukörper (Bauteil 4) sowie die Schaffung einer Verbindung zwischen Alt- und Neubau. Der nördliche Baukörper aus dem Jahr 1968 (Bauteil 1) wird abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Ein Teil des Technikkellers bleibt bestehen. Der östliche Baukörper wird teilweise zurückgebaut (Bauteil 2), saniert und umstrukturiert und um einen zusätzlichen Treppenaufgang im 3. Obergeschoss sowie den Neubau eines Treppenhauses ergänzt. Die Bestandsfassaden von 1939 und 1957 werden, unter Beibehaltung der Ziegelfassaden, weiterentwickelt.
Die Baumaßnahme teilt sich in zwei Bauabschnitte mit jedrei Bauteilen. Der erste Bauabschnitt umfasst den Umbau und die Sanierung der Bauteile 3A und 3B und den Neubau des Bauteils 4. Der zweite Bauabschnitt umfasst den Umbau und die Sanierung des Bauteils 1 und den Neubau des Bauteils 2. Die Grundsanierung wird in zwei Bauabschnitten bei laufendem Schulbetrieb durchgeführt.
Die Stadt Gronau schreibt im Rahmen der Erweiterung der Fridtjof-Nansen-Realschule die Tiefbau- und Außenanlagenarbeiten aus.
Die zu vergebenden Tiefbau- und Außenanlagenarbeiten umfassen folgende Leistungen:Baustelleneinrichtungdiverse Rückbauarbeitenca. 240 m Offene Wasserhaltungca. 320 qm diverse Verbauartenca. 650 cbm Bodenaushubca. 235 m Bodenverbesserungca. 25 m Regenwasserkanal DN 800 Bca. 165 m Regenwasserkanal DA 160-250 PPca. 50 m Anschlussleitungca. 70 m Druckrohrleitungdiverse Schacht- und Pumpwerkeca. 440 cbm Verfüllbodenca. 115 cbm Oberboden abtragenca. 485 cbm Boden abtragenca. 485 cbm Füllbodenca. 550 qm Rohplanumca. 190 cbm Schottertragschichtca. 520 cbm Betonpflasterca. 120 m Kantensteinca. 20 qm Asphalttragschichtca. 930 qm Rasenplanumca. 140 qm Pflanzplanumdiverse Bepflanzungen (Hochstämme, Sträucher, Bodendecker)930 qm Rasensaat16 Stck Winkelstützmauer24 Stck Betonblockstufen30 m Stahlmattengitterzaun
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Voraussichtlicher Ausführungsbeginn ist der 17.08.2026
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB. Die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB sind zu beachten. Ein Antrag auf Nachprüfung ist u. a. gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, erhoben wird.