Für die Einleitung von Kluftwasser in den Kanal ist laut Tiefbauamt Münster ein Absetzbecken zur Schlammtrennung erforderlich, das im Hauptauftrag nicht enthalten war.
Zudem werden Leistungen zur Dämmung der Kellerwände angeboten, die im Hauptauftrag versehentlich nicht berücksichtigt wurden.
Im Gegenzug entfallen Leistungen zur Perimeterdämmung unter den Fundamenten.
Im Hauptauftrag wurden Maßnahmen zur Wasserhaltung berücksichtigt, jedoch wurde das Auftreten von Grundwasser laut Bodengutachten als gering eingeschätzt. Nach Erstellung der Baugrube zeigte sich jedoch, dass Kluffwasser im Mergel vollständig abgepumpt werden muss.
Die versehentlich vergessene Kellerwanddämmnung ist bauphysikalisch notwendig.
Erstellung Berliner Verbau, Kelleraushub und Bodenaustausch, Erstellung eines bis zu 3 geschossigen Rohbaukörpers
7080m³ Bodenbewegung, 350 Laufmeter Grundleitung, 320lfm Pfahlbohrung mit HEM Stahlträger für 260m² unverankerter Berliner Verbau, 1150 m Erdungsanlage, 750m² Frischbetonverbundfolie, 1500m² XPS Dämmung, 9250m² Schalung, 2500m³ Ortbeton, 460t Betonstahl, 18 Fertigteiltreppen schallentkoppelt, 2500m² Fassadengerüst
Teilweiser Außenwandbau mit nachwachsenden Rohstoffen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
vorgenannte Eignungskriterien, Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaftbzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/AVI.3.2)- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001.