Der Verbau (Pos. 11.03.0001) wurde gegenüber der Ausschreibung verlängert. Im Erdbau (Pos. 11.03.0002-0006) sind zusätzliche Leistungen erforderlich, darunter der Einbau von versickerungsfähigem Material unter den Lichtschächten, ergänzende Aushub- und Verfüllarbeiten, eine zweilagige Verfüllung im Baumbereich sowie Mehrmengen bei der Herstellung des Planums. Bei den Betonarbeiten (Pos. 11.03.0007) ist ein zusätzliches Verbindungselement zwischen Ortbetonwand und Fertigteil erforderlich. Die Verfüllung des Verbauzwischenraums (Pos. 11.03.0008) erfolgt abweichend mit Flüssigboden.
Die Änderungen ergeben sich aus der weiterentwickelten Werk- und Ausführungsplanung sowie aus den tatsächlichen Gegebenheiten auf der Baustelle. Insbesondere führten zusätzliche Anforderungen (z. B. für die Kranaufstellung), abweichende Bauabläufe, beengte Platzverhältnisse und zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht vorliegende Planungsdetails zu Anpassungen. Die betroffenen Leistungen waren in der ursprünglichen Ausschreibung nicht enthalten, sind jedoch für eine fachgerechte und technisch notwendige Ausführung erforderlich.
Erstellung Berliner Verbau, Kelleraushub und Bodenaustausch, Erstellung eines bis zu 3 geschossigen Rohbaukörpers
7080m³ Bodenbewegung, 350 Laufmeter Grundleitung, 320lfm Pfahlbohrung mit HEM Stahlträger für 260m² unverankerter Berliner Verbau, 1150 m Erdungsanlage, 750m² Frischbetonverbundfolie, 1500m² XPS Dämmung, 9250m² Schalung, 2500m³ Ortbeton, 460t Betonstahl, 18 Fertigteiltreppen schallentkoppelt, 2500m² Fassadengerüst
Teilweiser Außenwandbau mit nachwachsenden Rohstoffen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB))
vorgenannte Eignungskriterien, Angaben über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A:- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt- Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaftbzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/AVI.3.2)- Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.- Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001.