Bauliche Erweiterung des Ratsgymnasiums für die Umstellung auf G9, sowie kleine Umbaumaßnahmen im Bestand
Der Leitgedanke des Konzeptes zur Erweiterung des Ratsgymnasiums liegt, folgerichtig in der nördlichen Ergänzung des bestehenden einspännigen Hauptklassentraktes, zu einem zweispännigen Baukörper. Durch die direkte Anordnung an die vorhandene Außenwand des Bestands, können Erschließungsflächen eingespart werden. Daraus resultiert eine kompakte Bauweise mit einem geringen Bauvolumen. Dem G9 Raumprogramm entsprechend sind die notwendigen Kurs- und Differenzierungsräume im Erweiterungsbau untergebracht. Die Umbauplanung im Bestand bezieht sich auf Maßnahmen, die wegen der Erweiterung unabding-bar oder funktional sinnvoll sind. Aufgrund bestehender Brandschutzmängel im Bestandsgebäude werden die Bildung neuer Brandabschnitte, Umbauten und Raumänderungen erforderlich.
Die Einteilung der noch auszuschreibenden Gewerke in Fachlose und Teillose ist noch nicht abschließend erfolgt. Voraussichtlich werden folgende Gewerke sukzessiv ausgeschrieben:Innentüren, Estricharbeiten, Malerarbeiten, Schlosserarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, Fliesenarbeiten, Schließanlage, Gebäudereinigung, Leitsystem, Schadstoffsanierung, Freianlagen/Garten- und Landschaftsbau, Mobiliar.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit- die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hatoder- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen nach Fristablauf nachfordert werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit