1. Beratungsleistungen
Der Dienstleister soll eine Beratung zu Technik und Möglichkeiten in Bezug auf den Gateway- und Device-Rollout, den Netzbetrieb, ein Kosten- und Betreibermodell sowie die Schaffung eines öffentlichen Netzes sicherstellen. Hierbei ist eine geeignete Dokumentation zu erstellen.
Die Beratung soll zu einem überwiegenden Teil in regelmäßigen Abstimmungsterminen (Arbeitspaket 1) erfolgen.
Die Beratungsleistung beinhaltet die Unterstützung bei der Ausschreibung der Hardware, die bei der Umsetzung der Anwendungsfälle verbaut wird.
2. Unterstützung beim Rollout vor Ort
Durch den Dienstleister soll eine anwendungsfallbezogene Unterstützung beim Rollout der Devices vor Ort sichergestellt werden. Zudem soll nach erfolgtem Gateway-Rollout ein Netzabdeckungstest im gesamten Stadtgebiet erfolgen. Die Ergebnisse sind als Netzabdeckungskarte aufzubereiten.
3. Bereitstellung des e2watch und der IoT-Plattform
Für die Darstellung der Daten und Störmeldungen soll weiterhin das e2watch genutzt werden. Vom Dienstleister soll in diesem Zusammenhang u.a. das Onboarding der Devices und ein Support für die Delbrücker Projektgruppe gewährleistet werden.
4. Durchführung von Workshops und Schulungen sowie Teilnahme an Konferenzen
Durch den Dienstleister sind anwendungsfallbezogene Workshops sowie Schulungen für das e2watch mit Mitarbeitern der Stadt Delbrück durchzuführen. Diese finden in der Stadt Delbrück statt. Darüber hinaus wird es im Verlauf des Projekts erforderlich sein, dass der Dienstleister zusammen mit der Delbrücker Projektleitung an Digitalkonferenzen teilnehmen und das Projekt vorstellen soll. Diese Konferenzen können in ganz NRW stattfinden, im Ausnahmefall auch außerhalb NRWs (z.B. Berlin).
5. Prozess- und Systemintegration
Der Dienstleister soll bezüglich der Integration der IoT-Lösungen in bestehende Geschäftsprozesse und IT-Systeme beraten und die Anforderungen aufnehmen. Anschließend soll ein Konzept für die Umsetzung erstellt werden und schließlich die Integration selbst erfolgen. (Arbeitspaket 6)
6. Netzbetrieb und Übergabe
Für die Dauer des Projekts soll der Dienstleister den Netzbetrieb des LoRaWAN-Funknetzes inkl. Funktionsfähigkeit der verbauten Sensorik sicherstellen. Eine mögliche Übergabe des Netzbetriebs, inkl. Freigabe der Sensorik an einen anderen Dienstleister, ist zu gewährleisten.
7. Betriebsvereinbarung / Servicegewähr
Es wird von Seiten des Dienstleisters ein 5-Tage-Support (Montag bis Freitag) sichergestellt und eine Reaktionszeit von 48 Stunden garantiert. Bei Ausfall / Defekt von Gateways oder Sensorik, wird sich um die Wiederinbetriebnahme gekümmert. Es ist zudem zu gewährleisten, dass bei Abwesenheitszeiten auf Seiten des Dienstleisters (Urlaub, Krankheit etc.), eine Vertretung den Projektverlauf weiter vorantreibt.