Wichtige Wartungsarbeiten am Mo. 15.12.2025 von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr!
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. BA), Elektro
VO: VOB/A Vergabeart:   Bekanntmachung vergebener Aufträge Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Auftraggeber
Stadt Delbrück
Springpatt 3
33129
Delbrück
Deutschland
Vergabestelle
+49 5250996-243
+49 52511322736-243
vergabestelle@delbrueck.de
DEA47
Gemeinsame Beschaffung
Art des Auftraggebers
Haupttätigkeit

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung
Energetische Sanierung Gymnasium Delbrück (1. BA), Elektro
02082022-1115

CPV-Code Hauptteil

45311200-2

Art des Auftrags

Kurze Beschreibung

Die Stadt Delbrück führt eine umfassende energetische und brandschutztechnische Sanierung des städtischen Gymnasiums in fünf Bauabschnitten durch.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe der Elektroarbeiten für den 1. Bauabschnitt.

Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)

Haupterfüllungsort

Stadt Delbrück
Marktstraße 2
33129
Delbrück-Mitte
DEA47

Weitere Erfüllungsorte

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Beschreibung der Beschaffung

Sanierung Gymnasium Delbrück, 1. BA; Elektro

Hauptmassen:
- 4 dezentrale Sicherheitslichtgeräte
- Niederspannungshauptverteilung
- Gebäudeinstallationsbus KNX
- 4750m NHXMH-J 5x1,5mm²
- 6750m NHXMH-J 3x2,5mm²
- 2500 St. Sammelhalter aus Kunststoff für 40 Leitungen
- 400m Geräteinstallationskanal Geräteeinbau
- 208 St. hochwirtschalftliche Einlege Flächenleuchte
- 2 St. Videosprechstellen
- 35 St. Gehäuselautsprecher für neue Sprachalarmanlage
- 17 optische HDMI Anschlussleitungen 15m
- 6000m Datenkabel Horizontal-/Steigbereich Kat.7A geschirmt 2x(4x2xAWG23) halogenfrei flammwidrig

Zuschlagskriterien

Qualitätskriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Kostenkriterien

Kriterien
Es wurde kein Kriterium hinzugefügt

Angaben zu Optionen

Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Verwaltungsangaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

2022 /S 127 - 360297

Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Auftragsvergabe

Allgemeine Angaben
Nein
Informationen über die Nichtvergabe

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Rückfragen werden nur über das Vergabeportal "Vergabemarktplatz NRW" (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.

Es wird gebeten, zusätzlich zur GAEB-Datei das bepreiste LV eingescannt als pdf-Dokument vorzulegen.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251/411-1691
+49 251/411-2165
vergabekammer@brms.nrw.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Deutschland

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Deutschland

Anhang

Bitte warten...