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Neubau Dreifachsporthalle Delbrück, Trennvorhanganlage
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Stadt Delbrück
Himmelreichallee 20
33129
Delbrück
Deutschland
DE126229907
Vergabestelle
Frau Tanger
05250/996-243
vergabestelle@delbrueck.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und Montage einer Trennvorhanganlage.

Haupterfüllungsort

Stadt Delbrück
Nordring 5
33129
Delbrück

Lagerflächen und Parkplätze auf dem Baugrundstück sind
nur im begrenzten Maße vorhanden.
Zusätzliche Parkflächen (geschottert) werden auf dem Nachbargrundstück zur Verfügung gestellt.
Lagerflächen außerhalb des umzäunten Grundstücks sind
nicht möglich.

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Beginn der Planung inklusive der Anschlüsse an die bauseitige Stahlkonstruktion des Dachtragwerkes auf Grundlage der Planung des Gewerkes "Stahlbauarbeiten" im Frühjahr 2026.

Beginn der Rohmontage: 14. KW 2027
Fertigstellung der Rohmontage: 15. KW 2027

Beginn der Feinmontage: 32. KW 2027
Fertigstellung der Feinmontage: 34. KW 2027

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Freihändige Vergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Bühnenbau Schnakenberg
42369
Wuppertal
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Der Genehmigungsausweis für das TÜV-Sicherheitszeichen ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Bietertextergänzungen, Prüfzeugnisse und Bestätigung der Ausführung mit Fangvorrichtungen mit Zwangstrennern sind ebenfalls mit Angebotsabgabe vorzulegen.

Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.

Da es sich bei diesem Verfahren um eine "freihändige Vergabe" handelt, entfällt das Nachverhandlungsverbot gem. § 15 Abs. 3 VOB/A. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.

Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet:
Baustrom 0,3 %, Bauwasser 0,1 %, bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % (jeweils in dem Fall, dass sich der AN nicht selbst mit den Verbrauchsmaterialien versorgt), Restmüllbeseitigung 0,3 %, Bauwesenversicherung 0,2 %.

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