Der Genehmigungsausweis für das TÜV-Sicherheitszeichen ist mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Bietertextergänzungen, Prüfzeugnisse und Bestätigung der Ausführung mit Fangvorrichtungen mit Zwangstrennern sind ebenfalls mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Da es sich bei diesem Verfahren um eine "freihändige Vergabe" handelt, entfällt das Nachverhandlungsverbot gem. § 15 Abs. 3 VOB/A. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag zu erteilen, ohne zuvor verhandelt zu haben.
Dem Auftragnehmer werden folgende Pauschalen von der Bruttoabrechnungssumme des Gewerkes berechnet:
Baustrom 0,3 %, Bauwasser 0,1 %, bauseitige Sanitäreinrichtungen 0,3 % (jeweils in dem Fall, dass sich der AN nicht selbst mit den Verbrauchsmaterialien versorgt), Restmüllbeseitigung 0,3 %, Bauwesenversicherung 0,2 %.