Derzeit erfolgt die Sanierung des Gymnasiums Delbrück im laufenden Schulbetrieb. Aufgrund von Wassereinbrüchen hat sich die dringende Notwendigkeit zur Bereitstellung zusätzlicher Ausweichräume zum Schuljahresbeginn am 04.08.2023 in Form einer Containeranlage ergeben, weil Klassenräume unvorhergesehen nicht nutzbar sind. Für eine termingerechte Inbetriebnahme einer neuen entsprechenden Containeranlage bedarf es einer Auftragsvergabe ca. 3 Monate vorher.
Gem. § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV können Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne TWB vergeben werden, wenn äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der AG nicht vorhersehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen für ansonsten vorgeschriebene Verfahren einzuhalten.
Aus v.g. Ausführungen geht hervor, dass die äußerst dringlichen Gründe vorliegen. Die Wassereinbrüche waren nicht vorhersehbar, so dass auch diese Voraussetzung gegeben ist. Selbst bei Durchführung eines offenen Verfahrens gem. § 15 Abs. 3 VgV (verkürzte Angebotsfrist bei Dringlichkeit) könnte die Bereitstellung der Container zum Schuljahresbeginn nicht sichergestellt werden.