Die Stadt Delbrück beabsichtigt die Neuanschaffung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Allrad in Anlehnung an die DIN14530-22(Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau).
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 Allrad in Anlehnung an die DIN14530-22 (Fahrgestell und feuerwehrtechnischer Aufbau).
Das Fahrzeug sowie der feuerwehrtechnische Aufbau zur Aufnahme der Staffelbesatzung (1/5) und zur Unterbringung der technischen Ausrüstung sowie der Betrieb aller Einrichtungen müssen so erfolgen, dass auch unter schwierigen Einsatz- und extremen Witterungsbedingungen ein schnellstmöglicher Einsatz gewährleistet bleibt. Abweichend zu den Festlegungen nach DIN 14530-22 soll das Fahrzeug für eine in Teilen von der Norm abweichende Beladung ausgelegt werden. Die exakte Beladung ist der Beladeliste zu entnehmen.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der BRD, dem neuesten Stand der Technik, dem Fahrzeugentwicklungsstand des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über Elektroanlagen (VDE-/DIN-Normen), den UW und allen mitgeltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
das Fahrzeug wird abgeholt
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zu dessen Ermittlung wird zu 100 % der Angebotspreis berücksichtigt.
Das offene Verfahren ist ein Verfahren, in dem der öffentliche Auftraggeber eineunbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten auffordert. Verhandlungen sindunzulässig.
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich,wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotsund den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit derAbsendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage)vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, - Verstöße gegenVergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der indieser Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder - Verstöße gegenVergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Fristzur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, sokann der betroffene Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einenzulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal"Vergabemarktplatz NRW" beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationenunaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbarenUnterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig dasgenannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.