Rahmenvertrag über die Lieferung/Leistung von medizinischen Verbrauchsartikeln
Los 1: Der Kreis Borken schreibt als Träger des Rettungsdienstes zum 01.07.2025 für die Rettungswachenstandorte Ahaus, Borken, Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Reken, Stadtlohn, Südlohn, Vreden und evtl. neue Rettungswachenstandorte die Versorgung mit medizinischen Verbrauchsartikeln für den Rettungsdienst öffentlich aus.
Los 2: Die Stadt Bocholt schreibt als Träger der Rettungswache Bocholt zum 01.07.2025 für den Rettungswachenstandort Bocholt die Versorgung mit medizinischen Verbrauchsartikeln für den Rettungsdienst öffentlich aus.
Lieferumfang:Die in der Preiskalkulation aufgeführten Verbrauchsmengen sind ca. Angaben. Der im Vertragszeitraum bestehende Bedarf kann vom Auftraggeber nicht exakt bestimmt werden und richtet sich nach dem während der Einsätze aufgewendeten Verbrauchsmaterial. Es handelt sich daher um einen Schätzwert. Es besteht kein Anspruch des Bieters darauf, die genannten Mengen auch tatsächlich zu liefern. Es werden nur die tatsächlich bestellten Artikel abgerechnet.
Eine Mindestabnahme von 70 % des Angebotspreises (Volumen in EUR) je Los wird zugesichert.
Über die in der Preiskalkulation dargestellten Verbrauchsmengen hinaus kann seitens des Auftraggebers ein zusätzliches Volumen von maximal 330.000 EUR (netto) abgerufen werden.
Rettungswachenstandorte Ahaus, Borken, Gescher, Gronau, Heek, Isselburg, Reken, Stadtlohn, Südlohn, Vreden sowie die Rettungswache Schöppingen, welche voraussichtlich im Jahr 2026 in Betrieb genommen wird
die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Gegebenenfalls können fehlende Unterlagen unter Fristsetzung nachgereicht werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Es sind vorzulegen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),oder Nachweis einer Präqualifizierung- Eigenerklärung Mindestlohn (Formular 522 EU)- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, (Formular 531 EU)- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe-- bei Unteraufträgen (Formular 533a EU)-- bei Eignungsleihe (Formular 534a EU)
Für die Ausführung des Auftrages geltend die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B - Ausgabe 2003).
Außerdem geltend die besonderen Vertragsbedingungen (vgl. Vergabeunterlagen).