Durchführung der Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs an der Hans-Christian-Andersen Schule in Südlohn
Beförderung von insgesamt ca. 160 Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Kreisgebiet des Kreises Borken zur Förderschule Hans-Christian-Andersen Schule in Südlohn
Hans-Christian-Andersen Schule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung des Kreises Borken
Die Preisblätter der jeweiligen Lose sind auszufüllen. Die abgegebenen Preise werden aufsteigend in eine Reihenfolge gebracht.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Qualitätskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe.
Das in den Vergabeunterlagen beigefügte Nachhaltigkeitskonzept ist auszufüllen und es erfolgt eine Punktvergabe
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und läuft bis zum 31.07.2032. Leistungsbeginn ist der 01.08.2026 (erster Fahrtag: 02.09.2026). Der Höchstwert des Beförderungsvertrags ergibt sich aus dem 6-fachen des angebotenen Wochenpreises je Los x 40 Schulwochen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert der Beförderungsvertrag seine Wirkung.
Sachliche Gründe (z. B. besser Amortisation der Anschaffungskosten, Steigerung der Nachhaltigkeit)
Regelmäßige Beförderung von Schülerinnen und Schülern vom Wohnort zur Schule und zurück.
die Kommunikation im Vergabeverfahren wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz www.vergabe-westfalen.de geführt.
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Angebotsöffnung erfolgt nach Ablauf der Angebotsfrist digital auf der Vergabeplattform www.vergabe-westfalen.de
Die Bindefrist endet am 31.03.2026.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss in Bezug auf den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren jährlich durchschnittlich mindestens folgenden Betrag ergeben:
Los 1: 980.000 EURLos 2: 700.000 EURLos 3: 510.000 EUR
Eine Unterschreitung dieser Mindestumsätze führt zum Ausschluss des Anbieters.
siehe Ziffer 2.2 in den Vergabeunterlagen "Leistungsfähigkeit des Bieters"
Das Formblatt "Leistungsfähigkeit des Bieters" ist erhältlich:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLF69/documents
Angabe der EignungskriterienEs sind vorzulegen:- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU),- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (Formular 523 EU)
- bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung, Formulare 534a und 534b
Die Formblätter hinsichtlich der Eignungskriterien sind erhältlich:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLF69/documents
Für die Überprüfung technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der kalkulierte Fahrzeugeinsatz im Vordruck Fahrzeugeinsatz (siehe entsprechende Registerkarte des jeweiligen Loses) anzugeben.
Sofern Fahrzeuge für die Leistungserbringung noch angeschafft werden müssen, ist dies ebenfalls im Vordruck Fahrzeugeinsatz (siehe entsprechende Registerkarte des jeweiligen Loses) zu benennen.
Darüber hinaus ist darzulegen, dass die Fahrzeuge rechtzeitig zum Leistungsbeginn verfügbar sind. Auf Verlangen des Auftraggebers ist für neuanzuschaffende Fahrzeuge die Lieferzusage der Händler sowie die Finanzierungszusage der Banken einzureichen bzw. das Finanzierungskonzept zu erläutern.
siehe Ziffer 2.3 in den Vergabeunterlagen "Leistungsfähigkeit des Bieters"
Die Formblätter "Leistungsfähigkeit des Bieters und Fahrzeugeinsatz" sind erhältlich:Online auf "Vergabe-Westfalen"https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLF69/documents
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit soll der Bieter mindestens zwei Referenzen für die Durchführung von Beförderungsleistungen benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart (Rahmenvertrag mit Fahrdienstorganisation durch den Auftragnehmer) möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag und nicht älter als drei Jahre sein.
Wenn der Bieter über keine eigenen Erfahrungen im Bereich der Schülerbeförderung verfügt, steht es ihm frei, sich zum Nachweis seiner Fachkunde auf die Erfahrungen und Mittel eines anderen Unternehmens zu berufen. Er hat in diesem Fall allerdings mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass er über diese Mittel tatsächlich verfügen kann.
Sofern Sie bereits für den Kreis als Auftragnehmer tätig sind/waren, können Sie den Kreis Borken als Referenz benennen.
siehe Ziffer 2.4 in den Vergabeunterlagen "Leistungsfähigkeit des Bieters"
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben, falls nach Prüfung der Angebote gemäß § 63 VgV kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt wird. Dies liegt insbesondere vor, wenn der Erstbieter erheblich über der ordnungsgemäß ermittelten Kostenschätzung liegt und die Finanzierbarkeit des Vorhabens scheitern oder wesentlich erschwert würde, ohne dass dadurch Kosten- oder Ersatzansprüche dem Kreis Borken gegenüber hergeleitet werden können.