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SGB II - Maßnahme "Begleitendes Coaching bei Aufnahme einer Beschäftigung" für den...
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Kreis Borken
Burloer Str. 93
46325
Borken
Deutschland
vergabeplattform@kreis-borken.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFTH

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRPLFTH/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitendes Coaching bei Aufnahme einer Beschäftigung" -
Rahmenvereinbarung für insgesamt 1.000 Coaching-Einheiten in 2 Losregionen im Kreis Borken in der Zeit vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 (einmalige Verlängerungsoption bis 30.06.2028)

Haupterfüllungsort

2 Lose:

Los 1 Nordkreis - Regionen Ahaus und Gronau:
Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden
Los 2 Südkreis - Regionen Bocholt und Borken:
Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn, Velen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Kriterien
Qualität
Preis

Art des Kriteriums: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunkte
Beschreibung des Kriteriums:
Die Qualität des von dem/der Bietenden vorgelegte Konzepts zur angebotenen Leistung wird anhand einer Bewertungsmatrix bewertet.
Kriteriengruppen:
1. Vorbereitung der Beschäftigungsaufnahme (20 Gewichtungspunkte)
2. Beschäftigungsphase (50 Gewichtungspunkte)
3. Übergangsphase (30Gewichtungspunkte)
(die Kriteriengruppen sind in Kriterien untergliedert.)
Es werden nach erweiterten Richtwertmethode zunächst die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Dabei wird eine Wertungsskala von 0 - 3 Bewertungspunkten zu Grunde gelegt.
Je Kriterium werden die vergebenen Bewertungspunkte (0-3) mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert.
Die Ergebnisse aller Kriterien werden addiert und ergeben je Angebot die Gesamtsumme der Leistungspunkte (L) (maximal 300).

Art des Kriteriums: Preis
Bezeichnung: Leistungs-Preis-Verhältnis
Beschreibung des Kriteriums:
Schritt 1
Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z):
Z = L / P x 100
L = Gesamtsumme der Leistungspunkte
P = angebotener Gesamtpreis lt. Preisblatt B4 in Euro
Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Schritt 2
Ermittlung eines Wertes als Korridor aus der Kennzahl des führenden Angebotes (=höchste Kennzahl) und einer Kennzahl, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10% ergibt. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Schritt 3
Ermittlung aller Angebote, die innerhalb des Kennzahlenkorridors liegen (inkl. der Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet. Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die höchste Gesamt-Leistungspunktzahl laut Bewertungsmatrix. Haben mehrere Angebote im Kennzahlenkorridor die gleiche Gesamt-Leistungspunktzahl, wird unter diesen das preisgünstigste ausgewählt.

Ausführungsfristen

Laufzeit 01.07.2026 bis 30.06.2027, einmalige optionale Verlängerung bis 30.06.2028

Laufzeit bzw. Dauer

01.07.2026
30.06.2027

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Ja

Angebote sind möglich für

Beschreibung
Nordkreis (Regionen Ahaus und Gronau)
1

Erfüllungsort

Orte im nördlichen Kreisgebiet:
Kommunen Ahaus, Gronau, Heek, Legden, Schöppingen, Stadtlohn, Vreden

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitendes Coaching bei Aufnahme einer Beschäftigung" - Rahmenvereinbarung für 400 Coaching-Einheiten in den Regionen Ahaus und Gronau

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Von der/dem Auftragnehmenden sind 400 Coaching-Einheiten pro Jahr einzuplanen. Das bedeutet, dass maximal 400 Coaching-Pauschalen pro Jahr abgerechnet werden können. Die Höhe der Coaching-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen Coaching-Pauschale, multipliziert mit der maximalen Anzahl der Coaching-Einheiten (hier: 400 bei 1 Jahr bzw. 800 bei 2 Jahren, d.h. incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

Beschreibung
Südkreis (Regionen Bocholt und Borken)
2

Erfüllungsort

Orte im südlichen Kreisgebiet:
Kommunen Bocholt, Borken, Gescher, Heiden, Isselburg, Raesfeld, Reken, Rhede, Südlohn, Velen

Weitere Erfüllungsorte

Art und Umfang der Leistung

Konzeption und Durchführung einer SGB II - Maßnahme "Begleitendes Coaching bei Aufnahme einer Beschäftigung" - Rahmenvereinbarung für 600 Coaching-Einheiten in den Regionen Bocholt und Borken

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Zusätzliche Angaben

Von der/dem Auftragnehmenden sind 600 Coaching-Einheiten pro Jahr einzuplanen. Das bedeutet, dass maximal 600 Coaching-Pauschalen pro Jahr abgerechnet werden können. Die Höhe der Coaching-Pauschale ergibt sich aus dem Preisblatt (B4) des/der erfolgreichen Bietenden. Der Höchstwert der Ausschreibung ergibt sich aus der von dem/der erfolgreichen Bietenden angebotenen Coaching-Pauschale, multipliziert mit der maximalen Anzahl der Coaching-Einheiten (hier: 600 bei 1 Jahr bzw. 1.200 bei 2 Jahren, d.h. incl. Verlängerungsoption), zzgl. 20% für mögliche Erhöhungen. Beim Erreichen dieses Höchstwertes verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Art des Kriteriums: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Nachweis Trägerzertifizierung sowie Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister usw.
Es sind vorzulegen:
- Nachweis der Trägerzertifizierung:
Seit dem 01.01.2013 benötigen alle Träger, die Arbeitsförderungsmaßnahmen nach dem SGB III oder § 16 SGB II durchführen, eine Trägerzulassung nach AZAV durch eine fachkundige Stelle (vgl. §§ 176 ff SGB III, 16 SGB II, 443 SGB III).
1. Für neu ausgeschriebene Maßnahmen muss seit dem 01.01.2013 grundsätzlich eine fachbereichsbezogene Zulassung vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 AZAV). Auf Verlagen des Auftraggebers ist eine Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort vorzulegen.
2. Keiner Zulassung bedürfen Arbeitgeber, die ausschließlich betriebliche Maßnahmen oder betriebliche Teile von Maßnahmen durchführen.
3. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist als Nachweis der Trägerzulassung dem Angebot das Zertifikat (in Kopie) zur Zulassung des Trägers beizufügen. Auf Verlangen des Auftraggebers ist zudem eine Anlage nachzureichen, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind und die fortlaufend aktualisiert wird (vgl. § 5 Abs. 6 S.1 AZAV).
4. Bieter, die sich noch im Zertifizierungsverfahren befinden, teilen dies und den aktuellen Stand des Zertifizierungsverfahrens (einschließlich Name des beauftragten Zertifizierungsunternehmens) in ihrem Angebot schriftlich mit. Der Erklärung ist eine schriftliche Zusicherung beizufügen, dass spätestens zum Maßnahmebeginn der Nachweis uneingeschränkt erbracht wird. Der Bieter hat sicherzustellen, dass vor Maßnahmebeginn die Zulassung für den konkreten Durchführungsstandort dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt werden kann. Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Vertragsschluss sh. B 3 - Muster Rahmenvereinbarung, § 1
- Hinweise für Bietergemeinschaften:
-- Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot den Nachweis der Trägerzulassung vorzulegen. Im Übrigen gelten für Bietergemeinschaften ebenfalls die vorstehenden Ziffern 3. und 4.
-- Bei Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn auf Verlangen des Auftraggebers von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft die Anlage, in der die Standorte mit den jeweiligen Fachbereichen aufgeführt sind, nachgereicht wird.
- Hinweis für Subunternehmen: Das Zulassungserfordernis gilt auch für Subunternehmen, sofern das Subunternehmen ebenfalls mit Trägereigenschaft auftritt und es sich nicht nur um die punktuelle Einschaltung von Beratungs- und Fachdiensten sowie anderweitig fachlich genau abgegrenzte Einheiten handelt. Soweit das Subunternehmen nicht nur unwesentliche Teilleistungen erbringt (i.d.R. unter 10%), ist eine Trägerzulassung somit erforderlich. Es gelten dann auch hier die vorstehenden Ziffern 3. und 4.
Auf Verlangen haben Bieter vorzulegen:
- Nachweis, dass sie im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes eingetragen sind. Berufsregister in Deutschland sind das Handelsregister, die Handwerksrolle und das Vereinsregister
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des entsprechenden zuständigen Versicherungsträgers

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Art des Kriteriums: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweis der Jahresumsätze; Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Beschreibung:
Auf Anforderung sind vorzulegen:
- Angaben zur Höhe der Jahresumsätze
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, sh. A. II. 6)

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Bezeichnung: Verschiedene Erklärungen und Nachweise
Beschreibung:
Es sind vorzulegen:
- Angaben und Erklärungen der/des Bieters/-in (Vordrucke C1 - C2),
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521),
- Angaben zur Qualifikation des Personals (Vordruck C3), siehe auch Teil B, Leistungsbeschreibung, Ziffer 1.9,
- nur bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531,
- nur bei Unteraufträgen/Eignungsleihe
-- bei Unteraufträgen Formular 533a, auf Verlangen auch 533b
-- bei Eignungsleihe Formular 534a oder 534b (letzteres vom Eignungsleiher unterschrieben)
Auf Anforderung sind vorzulegen:
- Nachweis der Anlage zur Zertifizierung mit den Standorten und Fachbereichen (sh. A. II. 6)
- Erklärung zur Erforderlichkeit der Bietergemeinschaft sowie den Vertrag, der die vertraglichen Beziehungen der gemeinschaftlichen Bieter untereinander darlegt (nur bei Bietergemeinschaften, sh. A. I. 4)
- Benennung der Subunternehmer, Verpflichtungserklärung und Eignungsnachweise der Subunternehmen (nur bei Unteraufträgen/ Eignungsleihe)

Sonstige

Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landes NRW für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach der
Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Kreises Borken für die Vergabe von Leistungen nach der UVgO
(A.I und A.II der Vergabeunterlagen)
Der/die Bietende hat u.a. für jedes angebotene Los ein Konzept zur Durchführung der Maßnahme (Modulbeschreibung entsprechend B.2 der Vergabeunterlagen) zu erstellen. Der Umfang des Gesamtkonzeptes darf - ohne die geforderten Anlagen - je Los insgesamt 6 Seiten nicht übersteigen. Eine fehlende oder unvollständige Modulbeschreibung führt zum Ausschluss. Erzielt das Angebot bei einem Wertungskriterium 0 Punkte, führt dies ebenso zum Ausschluss.

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Leistungsbeschreibung, Ziffer B.1.7

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

02.04.2026 11:30 Uhr

Bindefrist des Angebots

30.06.2026

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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