Ein Angebot kann für ein Los, mehrere Lose oder sämtliche Lose abgegeben werden. Eine Begrenzung der Anzahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann, besteht nicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, einem Bieter den Zuschlag auf ein Los, mehrere Lose oder sämtliche Lose zu erteilen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Wirtschaftlichkeit sowohl losweise als auch losübergreifend zu bewerten.