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Erneuerung Regenwasserkanal und Straßenendausbau Darlagenstraße; Kanal- und Straße...
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Neuenkirchen
Hauptstr. 16
48485
Neuenkirchen
Deutschland
05566006006-31001-74
Zentrale Vergabestelle des Kreises Steinfurt
+49 2551691291
+49 25516991291
vergabestelle@kreis-steinfurt.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LA55

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LA55/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Erneuerung Regenwasserkanal und Straßenendausbau Darlagenstraße; Kanalbau und Straßenbau

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, den Regenwasserkanal in der Darlagenstraße in offener Bauweise zu erneuern und auf DN 700 bis DN 900 zu vergrößern. Im Anschluss soll für den ersten Teilabschnitt der Darlagenstraße von der Ringstraße bis zur Südstraße eine Sanierung und für den zweiten Teilabschnitt von der Südstraße bis zur Kreuzung Darlagenstraße ein Straßenendausbau in Asphaltbauweise durchgeführt werden.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Darlagenstraße
48485
Neuenkirchen

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Baubeginn: frühestens 01.07.2026 und spätestens am 30.09.2026; Ausführungsende spätestens 30.09.2027

Laufzeit bzw. Dauer

01.07.2026
30.09.2027

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

- Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation;
- Betriebshaftpflichtversicherung: Höhe 3.000.000 EUR;
- Eigenerklärung über mind. 3 Referenzen aus dem Zeitraum 2022-2025, Vergleichbare Leistung Straßenbau und Kanalbau;
- Nachweis über die Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gem. dem Merkblatt "Merkblatt für Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 1999)
- Nachweis Gütezeichen RAL-GZ-961, AK2

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

den Vergabeunterlagen beigefügte zusätzliche Vertragsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Sicherheitsleistung
Eine Sicherheit ist für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Eine Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

keine

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

14.04.2026 10:30 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

11.05.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.04.2026 10:30 Uhr

48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692

Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen:

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, den Regenwasserkanal in der Darlagenstraße in offener Bauweise zu erneuern und auf DN 700 bis DN 900 zu vergrößern sowie im Anschluss den Straßenendausbau in Asphaltbauweise zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist

Gemeinde Neuenkirchen
Hauptstraße 16
48485 Neuenkirchen
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Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
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Auf gesonderte Aufforderung vorzulegende Unterlagen:
- Urkalkulation
- Vordruck 223, Aufgliederung der Einheitspreise
- Vordruck 341, Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Vordruck 342, Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
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Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen:
- Bauzeitenplan

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Kreis Steinfurt - Kommunalaufsicht
Tecklenburger Str. 10
48565
Steinfurt
Deutschland
02551/69-1021
02551/69-91021
kommunalaufsicht@kreis-steinfurt.de
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