Die Gemeinde Recke beabsichtigt, die Fenster- und Sonnenschutzarbeiten für den Umbau und die Erweiterung der Raphaelschule Recke zu vergeben. Die Gemeinde Recke hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftragnehmer und damit Vertragspartner ist
Gemeinde Recke
Hauptstr. 28
49509 Recke
________________________________________________________________________________
Vertragsstrafen werden vereinbart, für jeden Werktag Verzug 0,2 % der Auftragssumme, max. 5 % der Auftragssumme.
_________________________________________________________________________________
Folgende Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen : Produktangaben, technische Nachweise (z.B. Produktdatenblätter) für Pos. 02.02, 03.02., 04.01, Preisermittlung gem. Formblatt 221, Aufgliederung der Einheitspreise gem. Formblatt 223, Nachweis (Bestätigung des Lieferanten) über Nachkaufgarantie für Aluminium-Fenster und Beschlagsysteme
________________________________________________________________________________
Nach Auftragserteilung vorzulegende Unterlagen
- vor Baubeginn: Werk- und Montageplanung Fenster, Sonnenschutz, Technische Unterlagen über den Sonnenschutz inkl. Fc-Wert, Technische Unterlagen über die Profile, die Beschläge und die Verglasung, Nachweis U-Wert, Zulassung/Nachweis Brandschutzverglasung /Einbruchsicherheit;
- In der Bauphase: Wöchentlich: Bautagesberichte;
- Vor Abnahme: Wartungshinweise Sonnenschutz, Technik in Fassade, Pflegehinweise Fenster, Sonnenschutz, Fachunternehmererklärung
________________________________________________________________________________
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.