https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LAU6
https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYY2LAU6/documents
Der Auftragnehmer erstellt für die Gemeinde Neuenkirchen einen kommunalen Wärmeplan, der anschließend dem Rat der Gemeinde Neuenkirchen zur Entscheidung vorgelegt wird. Der Wärmeplan erfüllt insbesondere die Anforderungen aus der Kommunalrichtlinie (insbesondere aus dem Technischen Annex). Darüber hinaus erfüllt der Wärmeplan Anforderungen des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), die in der Leistungsbeschreibung näher definiert sind. Es müssen alle gesetzlichen Anforderungen inklusive denen des Datenschutzes berücksichtigt werden. Die Wärmeplanung muss sauber dokumentiert und abschließend in einem Bericht zusammengefasst und an die Gemeinde Neuenkirchen geliefert werden. Ebenfalls werden sämtliche Daten in einem für die zukünftige Nutzung geeigneten Format übermittelt.
Mindestjahresumsatz: Zeitraum 2023-2025, Höhe 130.000 EUR; Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Höhe mind. 300.000 EUR
Studien- und Ausbildungsnachweise der Projektleitung und dessen Vertretung (Erfolgreicher Studienabschluss in den Fachbereichen Architektur, Bauingenieurwesen, Energieversorgung, Geografie, Umwelt- und Ressourcenmanagement, Verkehrsplanung, Versorgungstechnik oder vergleichbar)
Abschlagszahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung nach folgenden MeilensteinenFertigstellung Bestandsanalyse: 35%Fertigstellung Potenzialanalyse: 16%Fertigstellung Zielszenario: 12%Fertigstellung Umsetzungsstrategie mit Maßnahmen: 15%Abschluss des Projektes: 22%
keine
Die Gemeinde Neuenkirchen beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Auftraggeberin und damit Vertragspartner ist
Gemeinde NeuenkirchenHauptstraße 1948485 Neuenkirchen