Sanierung des Kulturhauses Tecklenburg; Bodenbelagsarbeiten
Das Gebäude mit Baujahr 1960 steht unter Denkmalschutz und wurde zuletzt als Veranstaltungsort von verschiedenen Organisationen genutzt.
Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet den Anbau eines Treppenhauses und die Umbauarbeiten im Bestand.
Die Leistung dieser Ausschreibung umfasst sämtliche hierfür erforderlichen Arbeiten für das Gewerk Bodenbelagsarbeiten.
5 Stk. Messung der Restfeuchte des Estrichs.255 m² Abfräsen und Spachteln des Bestandestrichs255 m² Spachtelung des Unterbodens255 m² Linoleum Fußbodenbelag liefern und verlegen20 m² Treppenlauf, Linoleum liefern und verlegen215 lfdm Sockelleisten aus Holz weiß, liefern und verlegen15 lfdm Übergangsschienen in Edelstahloptik liefern und verlegen400 lfdm Dauerelastische Silikonverfugung liefern und herstellen36 Stk. Treppenkantenprofil liefern und verlegen275 m² Endreinigung
Gesamtpreis
Die Stadt Teckenburg beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
Stadt TecklenburgLandrat-Schultz-Straße 149545 Tecklenburg
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VOB/ A-EU nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Mind. 2 Referenzen aus den letzten drei Jahren mit einem Auftragswert für Bodenbelagsarbeiten in Höhe von mindestens 20.000 EUR netto
Mindestjahresumsatz: mindestens 100.000 EUR (netto) pro Jahr in den letzten 3 Jahren
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW