Die Bereitstellung einer Dolmetscherdienstleistung im Remote-Format (Telefon- und Videodolmetschen). Die Leistungen dienen dazu, eine barrierefreie Kommunikation in den Beratungsgesprächen zwischen den Kundinnen und Kunden mit begrenzten Deutschkenntnissen und der zuständigen Arbeitsvermittlung sicherzustellen. Die Dienstleistungen umfassen ein konsekutives Dolmetschen und müssen flexibel und kurzfristig abrufbar sein. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen Gespräche mit den Kundinnen und Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt. (schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich)
Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher übersetzen Gespräche mit den Kundinnen und Kunden des Auftraggebers per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt. (schriftliche Übersetzungen sind nicht erforderlich)
Es ist eine zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr möglich.
Dolmetscherdienstleistung mit dem niedrigsten Preis pro Minute, inklusive aller anfallenden Nebenkosten
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Die jobcenter AöR beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist
jobcenter AöRTecklenburger Str. 1048565 Steinfurt
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder gleichwertig
Zertifizierung nach DIN EN ISO 27001 (Informationssicherheit) oder gleichwertig
Eigenerklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023
Die Abrechnung erfolgt monatlich nach erbrachter Leistung und nach Vorlage einer detaillierten Leistungsübersicht, in der die Dolmetscherzeiten sowie die bearbeiteten Sprachkombinationen aufgelistet sind.
Vertragsstrafen werden vereinbart. Der Auftragnehmer hat für jede vollendete Woche einen Betrag in Höhe von 0,5 % vom Wert desjenigen Teils der Leistung zu zahlen, der nicht genutzt werden kann. Hierzu wird die Anzahl der abgerufenen Minuten aus den vorhergehenden 12 Wochen für die Berechnung der Vertragsstrafe herangezogen. Die Vertragsstrafe ist beschränkt auf max. 5 % der Auftragssumme
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW