Am Burgberg in Tecklenburg befinden sich eine Reihe von Stützmauern und historischen Mauern der Burg, die auf ihre Verkehrssicherheit und im Hinblick auf den Restaurationsbedarf in der Erhaltungspflicht des Denkmals saniert werden müssen. Inhalt dieser Ausschreibung ist die Planungsleistung zum Zweck dieser Aufgabe. Eine langfristige Erhaltung der historischen Substanz ist nach den Vorgaben gemäß § 9 DSchG NRW, sowie den naturschutzfachlichen Anforderungen nach § 44 BNatSchG zu gewährleisten. Die Sanierung der Mauern muss zudem unter Berücksichtigung der bauhistorischen, materialtechnischen und ökologischen Anforderungen berücksichtigt werden. Detaillierte Anforderung an die erforderliche Planungsleistung und ausführliche Darstellung des zu überarbeitenden Bestandes der Mauerabschnitte sind der beigefügten Vorstudie und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Eine Beauftragung der Planungsleistungen nach HOAI ist vorgesehen: 1. Grundleistungen nach Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 der HOAI In den Leistungsphasen 1-9; 2. Zusätzliche Leistungen, besondere Leistungen nach Anlagen 12 und 14 HOAI und Leistungen außerhalb der Leistungsbilder der HOAI, welche nach Vertragsabschluss übertragen werden oder das Angebot überschreiten, werden nach Nachweis zu den folgenden Honorarsätzen pro Stunde erbracht.Besondere Leistungen:a. Leistungsbildbeschreibung der ökologischen Baubegleitung der Sanierungsleistungb. Leistungsbildbeschreibung Ingenieurbauwerk Statik c. Leistungsbildbeschreibung Tragwerksplanung d. Anzahl zusätzlicher Abstimmungsterminee. Unvorhergesehene Planungsleistungen
Burgberg Tecklenburg
Honorarsumme brutto
Referenzen/Erfahrung im Denkmalkontext
Berufserfahrung Projektleiter/Projektleiterin
Ausführungsbeginn umgehend nach Auftragsvergabe; Ausführungsende Abgabe Genehmigungsplanung LPH 4 Ende Mai 2026, Fertigstellung LPH 7 Ende Oktober 2026, Baubeginn: Februar 2027
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Fehlende Unterlagen können nach Maßgabe der VgV nachgefordert werden.
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB; erforderlicher Nachweis: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach Formular VHB NRW 521 EU
Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 (Russlandsanktionen)
Es handelt sich bei dem Anbieter um ein Büro der Architektur, Eintragung mindestens eines MA in die Architektenkammer
Bürogröße mit mind. 5 Mitarbeitende in der Planung (Absolventen der Architektur)
Erfahrung mit Planungsaufträgen im Denkmalkontext: Nachweis über die Planungsleistung von zwei abgeschlossenen Projekten im Denkmalkontext in den Leistungsphasen 1-9. Die Fertigstellung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Alternativ ist der Nachweis auch über laufende Projekte möglich, die aktuell in der Bearbeitung des Bieters sind. In diesem Fall ist ein Nachweis der Leistungsphasen 1-5 ausreichend.Die Angabe von zwei Referenzprojekte im Denkmalkontext ist verpflichtend.
Qualifikation des Projektleiters / der Projektleiterin durch abgeschlossenes Studium der Architektur oder abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbarer Studiengang (Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss)
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2.500.000 EUR für Personenschäden sowie 2.500.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden
Abschlagszahlungen nach Leistungsnachweis, Zahlung von 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW