Die Stadt Hörstel plant die Vergabe der Objektplanung für das Gebäude und die Innenräume der St.-Ludgerus-Sporthalle in Hörstel, Ibbenbürener Str. 17. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt gem. Teil 3 HOAI 2021 inkl. Rückbauplanung und Barrierefreikonzept gem. AHO Heft 40. Die Sanierung der Sporthalle umfasst die grundlegende Änderung der Heizungsanlage und des gesamten Heizungskonzeptes. Des Weiteren muss die komplette Hülle des Gebäudes gedämmt werden. Die erfolgt teilweise als Vorhangfassade, teilweise als WDVS. Die Sporthalle ist brandschutztechnisch als Versammlungsstätte umzubauen.
Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden:
1. Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10)inkl. Rückbauplanung und Barrierefrei - Konzept2. Einarbeitung/Überarbeitung der Leistungsphasen 1. u. 2., diese Phasen wurden im Rahmen der Förderung erarbeitet.3. Grundlage der weiteren Planung/Leistung des AN sind die beiliegenden Planungen und Dokumente zum Förderantrag. Auf diese Planungsinhalte soll aufgebaut werden. Ziel der energetischen Sanierung ist die Verringerung des Primärenergieverbrauchs um mindestens 50 %, die aktuellen Berechnungen, Planungen und Maßnahmenpakete aus dem Energieberatungsbericht ermöglichen dieses. Die angebotenen Leistungen sollten und müssen sich somit an die bisherigen Planungsinhalte weitgehend anlehnen.
Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI bzw. des AHO.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung vor.
St. Ludgerus Sporthalle in der Stadt Hörstel
Die angegebenen anrechenbaren Kosten dienen als vorläufige Bezugssumme.
Die eingereichten Konzepte werden anhand der Darstellungen in Bezug auf die sich daraus ergebende zu erwartende Leistungserbringung vergleichend durch die Auftraggeberin gewertet hinsichtlich: - Bearbeitungsorganisation (vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf; Erläuterung der Herangehensweise an die Aufgabenstellung, Erläuterung bieterinterner Methoden zur Termin-/Kostenplanung, -koordination und -kontrolle)- Verfügbarkeit der Projektverantwortlichen- Aussage zur örtlichen Präsenz während der Ausführungsphase
Ausführungsbeginn umgehend nach Auftragsvergabe
Mit der Planung soll eine Primärenergieeinsparung von 50 % erzielt werden.
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.
Die Stadt Hörstel hat die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und damit Vertragspartner ist
Stadt HörstelKalixtusstr. 6 48477 Hörstel