Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe der eigenen Leistungsinhalte, des Auftragswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin, eines Ansprechpartners inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung. Für die wichtigsten Bauleistungen behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der entsprechenden Auftraggeberin einzufordern.
Es müssen mind. 3 vergleichbare Bauleistungen vorgelegt werden, die zudem mind. die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Mindestkriterien kumulativ erfüllen:
- es handelt sich um ein Nichtwohngebäude,
- das in Modul- bzw. Systembauweise errichtet wurde,
- die Auftragssumme der Einzelreferenz erreicht 6 Millionen EUR netto und
- die Referenz enthält sowohl Planungs- als auch Bauleistungen
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden vorliegend aufgrund der Komplexität und des Umfangs der gegenständlichen Leistungen unter den zuvor genannten Kriterien auch einschlägige Bauleistungen aus den letzten 5 Jahren berücksichtigt. Eine Pflicht zur Vorlage von Referenzen, die länger als fünf Jahre zurückliegen, wird hiermit jedoch nicht begründet.
Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden.
(Nachweis: Eintragung Bieterfragebogen)