Auf der Grundlage des § 54 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2023 ist das Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt als zuständige Überwachungsbehörde dazu verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen an Eigenwasserversorgungs- und dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Kleinanlagen) zu prüfen. Zu diesem Zweck hat das Gesundheitsamt die Besichtigung, Beprobung und Wasseruntersuchung von ca. 3.950 Kleinanlagen im Kreis Steinfurt für die Jahre 2026 - 2028 an eine gem. TrinkwV zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle für die Parameter der Gruppen A und B der Anlage 6 der TrinkwV vergeben.
Die jeweilige Kleinanlage muss besichtigt und auch beprobt werden. Dabei sind die Eigenwasserversorgungsanlagen (c-Anlagen: ca. 3.267 Anlagen) einmal im Ausschreibungszeitraum zu besichtigen und zu beproben. Die gem. TrinkwV vorgesehene jährliche bakteriologische Untersuchung dieser Anlagen ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.Dezentrale Wasserversorgungsanlagen (Anlagen, die auch Mieter oder sonstige Dritte versorgen, b-Anlagen: ca. 683 Anlagen) sind jährlich zu besichtigen und zu beproben. Dabei ist einmalig in dem Zeitraum eine umfangreiche Analytik durchzuführen sowie in den jeweils anderen Jahren eine Analytik in geringerem Umfang. Bei der Besichtigung sind dem Inhaber Erläuterungen zu geben. Auf seine Fragen ist einzugehen. Der durchschnittliche Zeitaufwand hierfür ist nach Erfahrungen des Gesundheitsamtes mit 30 Min. anzusetzen. In seltenen Einzelfällen liegt bereits ein durch den Betreiber veranlasstes Analyseergebnis vor. Dann ist lediglich eine Besichtigung erforderlich. Im Ausschreibungszeitraum sind 5.316 Besichtigungen, 3.267 Beprobungen von Eigenwasserversorgungsanlagen, 683 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit umfangreicher Analytik (überwiegend im Jahr 2026) sowie 1.366 Beprobungen von dezentralen Wasserversorgungsanlagen mit weniger Untersuchungsparametern (überwiegend in den Jahren 2027 und 2028) durchzuführen.Die zu erstellenden Niederschriften gem. § 60 TrinkwV (Fragebogen, siehe Anlage) und die Ergebnisse der Untersuchungen (Laborergebnisbericht) sind dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung in Papierform zu übermitteln. Das Ergebnis der Labormessungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Untersuchung zusätzlich als TEIS-Datei zu übermitteln.
gesamtes Gebiet des Kreises Steinfurt
Wertungspreis anhand der Schätzmengen
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.