Gegenstand der Leistung ist die fachliche Begleitung und Planung zur Beschaffung eines neuen Einsatzleitsystems. Hierzu zählen insbesondere die Analyse der bestehenden Systemlandschaft und Prozesse, die Ermittlung fachlicher und technischer Anforderungen, die Erstellung der Vergabeunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung sowie die beratende Unterstützung im Vergabeverfahren bis zur Zuschlagserteilung.
Basishonorar inkl. Nebenkosten bzw. Zu- u. Abschläge + Zusätzliche Leistungen anhand vorab geschätztem Umfang
Zur Ermittlung der Qualität wird je geeignetem Bieter eine Bieterpräsentation durchgeführt.Die Ziele der Bieterpräsentation sind:1. persönliche Vorstellung des seitens des Bieters für den Auftrag vorgesehenen Personals 2. Antworten/Lösungsansätze zur Aufgabenstellung der Fachjury des Auftraggebers 3. Klärung etwaiger Fragen
Die Bieterpräsentation muss mindestens von den Personen des Bieters durchgeführt werden, die für die Durchführung des Projektes vorgesehen sind.Die Fachjury des Auftraggebers setzt sich aus Vertretern des Amtes für Bevölkerungsschutz und Vertretern des Amtes für IT und Digitalisierung zusammen. Sie ist personell bei allen Bietern identisch.
Im Rahmen des Bietergesprächs wird von den Bietern erwartet, ihre fachliche Kompetenz sowie ihre methodische Vorgehensweise anhand der nachfolgenden Themenbereiche darzustellen. Ziel ist es, ein klares Verständnis der Aufgabenstellung, der geplanten Projektabwicklung, der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber sowie der Risikobewertung und -steuerung zu vermitteln.1. Arbeitsweise und Vorgehensmodell2. Einbindung des Auftraggebers und der Nutzer3. Dokumentation und Bereitstellung der Ergebnisse4. Projektrisiken5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers6. Termin- und Kostenverfolgung7. Übergangskonzept (Migration Bestands- zu Neutechnik)
Ausführlichere Hinweise sind dem den Vergabeunterlagen beigefügtem Dokument "30-01.59.05-16-154-EU_08_Hinweise zur Angebotsabgabe, Eignungsprüfung und Wertung" zu entnehmen.
Ausführungsbeginn: 2 Wochen nach Auftragsvergabe; Ausführungsende: 30 Monate (mit Abnahme des ELS und SNAP)
Ein Antrag auf Unwirksamkeit des Vertrages ist innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Vergabekammer Westfalen zu stellen.